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Enkelrecht

Index Enkelrecht

Als Enkelrecht (auch: Enkel-Nutzungsrecht) bezeichnet man insbesondere im Urheberrecht ein Nutzungsrecht, das nicht vom originären Rechteinhaber selbst, sondern seinerseits vom Inhaber eines Nutzungsrechts („Tochterrechts“) eingeräumt wurde.

Inhaltsverzeichnis

  1. 10 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Bundesgerichtshof, Dingliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Nutzungsrecht, Rechtsgeschäft, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Verpflichtungsgeschäft, Vertrag.

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

Sehen Enkelrecht und Abstraktionsprinzip

Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Sehen Enkelrecht und Bundesgerichtshof

Dingliches Recht

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.

Sehen Enkelrecht und Dingliches Recht

Gewerblicher Rechtsschutz

Übersicht Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.

Sehen Enkelrecht und Gewerblicher Rechtsschutz

Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

Sehen Enkelrecht und Nutzungsrecht

Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

Sehen Enkelrecht und Rechtsgeschäft

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

Sehen Enkelrecht und Urheberrecht

Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.

Sehen Enkelrecht und Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Verpflichtungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

Sehen Enkelrecht und Verpflichtungsgeschäft

Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Sehen Enkelrecht und Vertrag