Inhaltsverzeichnis
10 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Bundesgerichtshof, Dingliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Nutzungsrecht, Rechtsgeschäft, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Verpflichtungsgeschäft, Vertrag.
Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.
Sehen Enkelrecht und Abstraktionsprinzip
Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Sehen Enkelrecht und Bundesgerichtshof
Dingliches Recht
Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.
Sehen Enkelrecht und Dingliches Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
Übersicht Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.
Sehen Enkelrecht und Gewerblicher Rechtsschutz
Nutzungsrecht
Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.
Sehen Enkelrecht und Nutzungsrecht
Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
Sehen Enkelrecht und Rechtsgeschäft
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
Sehen Enkelrecht und Urheberrecht
Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.
Sehen Enkelrecht und Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
Verpflichtungsgeschäft
Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.
Sehen Enkelrecht und Verpflichtungsgeschäft
Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
Sehen Enkelrecht und Vertrag

