Inhaltsverzeichnis
9 Beziehungen: Aktie, Corporate Governance, Hauptversammlung, Heuschreckendebatte, Namensaktie, Satzung (Privatrecht), Stimmrecht, Stimmrechtsmitteilung, Wertpapierleihe.
Aktie
Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.
Sehen Empty Voting und Aktie
Corporate Governance
Corporate Governance,, ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohl aller relevanten Anspruchsgruppen (.
Sehen Empty Voting und Corporate Governance
Hauptversammlung
Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.
Sehen Empty Voting und Hauptversammlung
Heuschreckendebatte
Als Heuschreckendebatte wird eine politische Debatte in Deutschland im April und Mai 2005 um eine Äußerung des damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering bezeichnet.
Sehen Empty Voting und Heuschreckendebatte
Namensaktie
Namensaktie der Actien-Zucker-Fabrik Dettum vom 1. März 1872 Eine Namensaktie oder eine Namenaktie (Schweizer Hochdeutsch) ist ein Typ von Wertpapier.
Sehen Empty Voting und Namensaktie
Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
Sehen Empty Voting und Satzung (Privatrecht)
Stimmrecht
Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen.
Sehen Empty Voting und Stimmrecht
Stimmrechtsmitteilung
Eine Stimmrechtsmitteilung oder Beteiligungspublizität (engl. voting rights announcement) bezeichnet die Bekanntgabe des Besitzes einer gewissen Anzahl von Stimmrechten in Form von Aktien an einem Unternehmen.
Sehen Empty Voting und Stimmrechtsmitteilung
Wertpapierleihe
Die Wertpapierleihe (oder: Wertpapier-Darlehen; bei Aktien auch Aktienleihe oder selten auch Aktiendarlehen) ist im Finanzwesen eine Art des Sachdarlehensvertrags, bei dem vom Wertpapier-Darlehensgeber Wertpapiere an einen Wertpapier-Darlehensnehmer gegen eine marktgerechte Gebühr mit der Maßgabe übertragen werden, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Wertpapiere von gleicher Art, Güte und Menge am Ende der Laufzeit zurückzuerstatten hat.

