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Einzelfallentscheidung

Index Einzelfallentscheidung

Einzelfallentscheidung ist ein Verwaltungsakt, der auf besonderen Umständen, oftmals auf einer Ausnahmegrundlage eines Einzelfalls beruht.

9 Beziehungen: Behörde, Einzelfall, Erlaubnis, Gericht, Grundsatzentscheidung, Krankenkasse, Präjudiz, Urteil (Recht), Verwaltungsakt (Deutschland).

Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Einzelfall

Der Einzelfall ist ein konkretes Ereignis oder eine Situation, die individuell zu beurteilen oder zu behandeln sind, oder etwas, das eine Ausnahme darstellt und sich nur mit geringer Wahrscheinlichkeit in derselben Form wiederholen wird.

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Erlaubnis

Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Grundsatzentscheidung

Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen.

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Krankenkasse

Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung.

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Präjudiz

Als Präjudiz (lat. praeiudicium ‚Vorentscheid‘) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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