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3 Beziehungen: Derivativer Eigentumserwerb, Ersitzung, Originärer Eigentumserwerb.
Derivativer Eigentumserwerb
Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb.
Sehen Eigentumserwerb und Derivativer Eigentumserwerb
Ersitzung
Ersitzung (lat. usucapioMax Kaser: Römisches Privatrecht. 15., verbesserte Auflage, 1989, ISBN 3-406-33726-0, § 25 II.
Sehen Eigentumserwerb und Ersitzung
Originärer Eigentumserwerb
Der originäre Eigentumserwerb (auch: Okkupation) ist in der Rechtswissenschaft der Eigentumserwerb durch Gesetz oder Hoheitsakt.

