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Eigenmächtige Abwesenheit

Index Eigenmächtige Abwesenheit

Eigenmächtige Abwesenheit ist nicht von Vorgesetzten genehmigtes und nicht durch zwingende Gründe wie Krankenhausaufenthalt erzwungenes Nichterscheinen zu gerichtlichen Vorladungen, Wehr- und Zivildienst.

7 Beziehungen: Hauptverhandlungshaft, Strafprozessordnung (Deutschland), Vorführung (Recht), Wehrdienst, Wehrstrafgesetz, Zivildienst, Zivildienstgesetz (Deutschland).

Hauptverhandlungshaft

Als Hauptverhandlungshaft bezeichnet man im deutschen Strafprozessrecht die Inhaftierung eines Angeklagten aufgrund eines Haftbefehls gemäß Abs. 2 StPO.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Vorführung (Recht)

Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein Gericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw.

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Wehrdienst

Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates.

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Wehrstrafgesetz

Das Wehrstrafgesetz (WStG) regelt das besondere Strafrecht der Soldaten der Bundeswehr.

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Zivildienst

Ambulante Altenpflege durch einen Zivildienstleistenden in München, 1996 Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes von Kriegsdienstverweigerern.

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Zivildienstgesetz (Deutschland)

Das Zivildienstgesetz (ZDG; früher Ersatzdienstgesetz – ErsDiG bzw. Gesetz über den zivilen Ersatzdienst) regelt nach dem Wehrpflichtgesetz und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Deutschland das Recht der Zivildienstleistenden sowie die Aufgaben und die Organisation des Zivildienstes.

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