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Drohwirkung

Index Drohwirkung

Unter Drohwirkung versteht man den einschüchternden Eindruck, den ein reales oder virtuelles Objekt auf eine Person oder Tier ausübt.

7 Beziehungen: Abschreckung, Drohung, Eindruck, Imponierverhalten, Kampfhund, Todesstrafe, Waffe.

Abschreckung

Zur Abschreckung auf einem Balken genagelte Piratenschädel (Modell) Unter Abschreckung versteht man die Ergreifung oder Androhung von Maßnahmen mit dem Ziel, eine andere Person oder eine andere Gruppe von Personen von bestimmten nicht gewünschten Handlungen abzuhalten.

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Drohung

Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.

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Eindruck

Ein Eindruck ist nach F. Kiener das wahrgenommene Gesamtbild von einem Gegenstand oder einer Person – als Produkt eines abgeschlossenen Wahrnehmungsprozesses.

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Imponierverhalten

Imponierverhalten beim Höckerschwan: aufrechte Körperhaltung, leicht angehobene Flügel, die den Oberkörper breiter erscheinen lassen Als Imponierverhalten (englisch overawing) wird in der Verhaltensbiologie ein angeborenes, spezielles Droh- und Lockverhalten bezeichnet, das insbesondere auf rivalisierende Geschlechtsgenossen eine einschüchternde Wirkung ausüben soll.

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Kampfhund

Als Kampfhunde im eigentlichen Sinne werden Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen, insbesondere zu Hundekämpfen, aber auch zu Kämpfen z. B.

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Todesstrafe

Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Rechtsfolge einer per Gesetz definierten Straftat, derer er für schuldig befunden wurde.

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Waffe

Stich-, Hieb- und Schusswaffen Die Zwille wurde als Spielgerät erdacht und später als Waffe benutzt; in den 1970er Jahren wurde sie in Deutschland als solche eingestuft. Waffe ist ein Oberbegriff zur Waffen-Typologie und für Legaldefinitionen.

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