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7 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Ehe, Familienrecht, Güterrecht, Mitgift, Römisches Recht, Scheidung.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Dotalsystem und Bürgerliches Gesetzbuch
Ehe
Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hÄ«wa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).
Sehen Dotalsystem und Ehe
Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Sehen Dotalsystem und Familienrecht
Güterrecht
Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften (in Deutschland Lebenspartnerschaften) die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehe- bzw.
Sehen Dotalsystem und Güterrecht
Mitgift
Mädchen an ihrer Aussteuertruhe (um 1930) Aussteuerschrank, mit Stickereien verziert (Deutsches Schuhmuseum Hauenstein) Plakataufruf „Sag Nein zur Mitgift!“ in der indischen Stadt Bengaluru (2006) Mitgift (von mittelhochdeutsch mitegift „das Mitgegebene“) oder Aussteuer (auch Heiratsgut, früher Heimsteuer) bezeichnet Vermögen in Form von Gütern und Hausrat, die eine Braut mit in die Ehe bringt.
Sehen Dotalsystem und Mitgift
Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
Sehen Dotalsystem und Römisches Recht
Scheidung
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

