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Deckungskarte

Index Deckungskarte

Die Deckungskarte (früher Doppelkarte, exakt: Versicherungsbestätigungskarte) war in Deutschland ein Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bei An- und Ummeldungen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen bzw.

5 Beziehungen: Elektronische Versicherungsbestätigung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Versicherungsnehmer, Vorläufige Deckung, Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung („Deckung“) für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Versicherungsbestätigung für einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag an der Frontscheibe (Portugal) Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, in der Schweiz Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, ist der (für Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), welcher die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder Gefährdungshaftung).

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Vorläufige Deckung

Vorläufige Deckung ist im Versicherungswesen eine Deckung, die vom Versicherer bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages und dem Versicherungsnehmer vor Zahlung der Erstprämie zugesagt wird.

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Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr ist die administrative Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr.

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Leitet hier um:

Doppelkarte, Versicherungsdeckungskarte.

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