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Dingswinde

Index Dingswinde

Der Begriff Dingswinde (dänisch Tingsvidne, bedeutet etwa Zeuge/Zeugnis des Tings) bezeichnet diejenige Urkunde, die im Herzogtum Schleswig die Ergebnisse einer Gerichtsverhandlung protokollierte.

Inhaltsverzeichnis

  1. 9 Beziehungen: Dänische Sprache, Gerichtsverhandlung, Herzogtum Schleswig, Jütisches Recht, Sandmann (Titel), Thing, Urkunde, Vogt, Zeuge.

Dänische Sprache

Die dänische Sprache (dänisch det danske sprog), kurz Dänisch (dansk), gehört zu den germanischen Sprachen und dort zur Gruppe der skandinavischen (nordgermanischen) Sprachen.

Sehen Dingswinde und Dänische Sprache

Gerichtsverhandlung

Gerichtsverhandlung im Rahmen der Tokioter Prozesse 1946 Unter einer Gerichtsverhandlung, umgangssprachlich auch Gerichtstermin, seltener auch Gerichtssitzung, versteht man die zur Entscheidungsfindung vorgenommene mündliche Erörterung eines Sachverhalts vor Gericht.

Sehen Dingswinde und Gerichtsverhandlung

Herzogtum Schleswig

Wappen von Schleswig (Schleswigsche Löwen) Das Herzogtum Schleswig unter dänischer Herrschaft, bis 1864 Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Im Zuge der Gasteiner Konvention übernahm Preußen die Verwaltung Schleswigs und Lauenburgs, Österreich verwaltete Holstein Das Herzogtum Schleswig entwickelte sich ab etwa 1200 und existierte bis 1864.

Sehen Dingswinde und Herzogtum Schleswig

Jütisches Recht

Das jütische Recht (Gerichtsterminus: Jütisches Low, dänisch Jyske Lov, niederdeutsch Jütsche Low) ist eine Gesetzesordnung von 1241, die unter Waldemar II. in Kraft trat.

Sehen Dingswinde und Jütisches Recht

Sandmann (Titel)

Sandmann ist der Titel eines Richters, der nach dem unter dem dänischen König Waldemar II. 1241 geschaffenen Jyske Lov vom königlichen Vogt zum Richter ernannt wurde.

Sehen Dingswinde und Sandmann (Titel)

Thing

Rom Phantasie-Rekonstruktion von 2003 eines Thingplatzes in ''Gulde'' bei Stoltebüll, Schleswig-Holstein Als Thing (rechtschreiblicher Tagung von 1901 entsprechend auch Ting) oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd.

Sehen Dingswinde und Thing

Urkunde

Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

Sehen Dingswinde und Urkunde

Vogt

Der historische Begriff Vogt – auch Voigt, Voit oder Fauth – stammt von mhd. vog(e)t, voit, woith, vougt, von ahd. fogā̌t und letztlich lat. advocātus ‚Rechtsbeistand, Sachwalter, Anwalt‘, wörtlich ‚Hinzu-/Herbeigerufene‘, ab.

Sehen Dingswinde und Vogt

Zeuge

Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“).

Sehen Dingswinde und Zeuge