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20 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Blutgerichtsbarkeit, Codex Iuris Bavarici Criminalis, Codex Iuris Bavarici Iudiciarii, Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, Germanische Stammesrechte, Herzogtum Bayern (HRR), Hofmark, Johannes Gailkircher, Landrecht (Mittelalter), Maximilian I. (Bayern), Münchener Digitalisierungszentrum, Niederbayern, Niedere Gerichtsbarkeit, Oberbayerisches Landrecht von 1346, Oberbayern, Oberpfalz, Römisches Recht, Wiguläus von Kreittmayr, Wilhelm V. (Bayern).
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Codex Maximilianeus und Bürgerliches Gesetzbuch
Blutgerichtsbarkeit
Die Blutgerichtsbarkeit, auch als Blutbann, Hochgerichtsbarkeit bzw.
Sehen Codex Maximilianeus und Blutgerichtsbarkeit
Codex Iuris Bavarici Criminalis
Der Codex Iuris Bavarici Criminalis (abgekürzt häufig CIBI) war ein 1751 veröffentlichtes Strafgesetzbuch des Kurfürstentums Bayern.
Sehen Codex Maximilianeus und Codex Iuris Bavarici Criminalis
Codex Iuris Bavarici Iudiciarii
Der Codex Iuris Bavarici Iudiciarii (oft als CIBI abgekürzt) war eine 1753 im Rahmen einer umfassenden Rechtsreform eingeführte Zivilprozessordnung für das Kurfürstentum Bayern.
Sehen Codex Maximilianeus und Codex Iuris Bavarici Iudiciarii
Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (CMBC) von 1756 ist ein historisches bayerisches Gesetzeswerk; er wurde auch als „(Chur-) Bayerisches Landrecht“ bezeichnet.
Sehen Codex Maximilianeus und Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
Germanische Stammesrechte
Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.
Sehen Codex Maximilianeus und Germanische Stammesrechte
Herzogtum Bayern (HRR)
Wappen des Herzogtums Bayern Bayern bei der Teilung 1392 Das Herzogtum Bayern war ein Herzogtum innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, das als Territorialherzogtum im Wesentlichen im Südosten des heutigen Freistaats Bayern lag, aber auch das heute zu Österreich gehörende Innviertel und Tiroler Unterland umfasste.
Sehen Codex Maximilianeus und Herzogtum Bayern (HRR)
Hofmark
Beispiel einer Hofmark Schloss Fußberg: Hofmarkschloss mit Wirtschaftsgebäuden, Kirche und Hofmauer; Stich von Michael Wening um 1700 Hofmark bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit zustand.
Sehen Codex Maximilianeus und Hofmark
Johannes Gailkircher
Johannes Gailkircher (auch: Gailkirchner, Geylenkirchner u. ä.; * 1543 in Jülich, Herzogtum Jülich-Berg; † 14. AugustFriedrich Kunstmann: Neue Beiträge zur Geschichte des Würmthales. Akademieverlag, München 1867, S. 43. 1621 in München, Herzogtum Bayern) war 1573–1575 erzherzoglich österreichischer Regierungsadvokat in Innsbruck, 1575–1579 Professor für Zivilrecht an der Universität Ingolstadt, 1579–1587 Syndikus der Stadt Augsburg, als pfalzgräflich und fürstlich bayerischer Geheimer Rat seit 1588 Hofkanzler und Lehenprobst in München.
Sehen Codex Maximilianeus und Johannes Gailkircher
Landrecht (Mittelalter)
Als Landrecht bezeichnet man das im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in einem Land des Heiligen Römischen Reiches geltende Partikularrecht.
Sehen Codex Maximilianeus und Landrecht (Mittelalter)
Maximilian I. (Bayern)
zentriert Maximilian I. (* 17. April 1573 in München; † 27. September 1651 in Ingolstadt) war ab 1597 Herzog von Bayern und ab 1623 Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches.
Sehen Codex Maximilianeus und Maximilian I. (Bayern)
Münchener Digitalisierungszentrum
Das Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ) ist eine Einrichtung zur Digitalisierung, Online-Publikation und Langzeitarchivierung der Bestände der Bayerischen Staatsbibliothek und anderer Gedächtnisorganisationen.
Sehen Codex Maximilianeus und Münchener Digitalisierungszentrum
Niederbayern
Regierung von Niederbayern Niederbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk im Freistaat Bayern.
Sehen Codex Maximilianeus und Niederbayern
Niedere Gerichtsbarkeit
Schandpfahl zur Ausübung der ''Niederen Gerichtsbarkeit'' im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit beziehungsweise Niedergerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtswesen.
Sehen Codex Maximilianeus und Niedere Gerichtsbarkeit
Oberbayerisches Landrecht von 1346
Die Titelseite des Oberbayerischen Landrechts zeigt Kaiser Ludwig auf einem Thron. In den Händen hält er Zepter und Reichsapfel. Oberbayerisches Landrecht, um 1346, Bayerische Staatsbibliothek München (Cgm 1506) Das Oberbayerische Landrecht von 1346 wurde zur Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern als Landrecht für das Herzogtum Oberbayern erlassen.
Sehen Codex Maximilianeus und Oberbayerisches Landrecht von 1346
Oberbayern
Regierung von Oberbayern Oberbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk in Bayern.
Sehen Codex Maximilianeus und Oberbayern
Oberpfalz
Die Oberpfalz ist ein Regierungsbezirk und auch ein flächengleicher Bezirk (dritte kommunale Ebene) im Nordosten des Freistaates Bayern.
Sehen Codex Maximilianeus und Oberpfalz
Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
Sehen Codex Maximilianeus und Römisches Recht
Wiguläus von Kreittmayr
Bayerischen Akademie der Wissenschaften), Foto: BAdW Wiguläus von Kreittmayr(Kupferstich im Besitz der Staatlichen Graphischen Sammlungen) Abbild des Denkmals von Wiguläus von Kreittmayr auf der Rückseite einer bayerischen 2-Thaler-Münze von 1845 Alexander Fischer). Gedenktafel für Kreittmayr am Haus Burgstraße 6 in München, dem Haus in dem er starb.
Sehen Codex Maximilianeus und Wiguläus von Kreittmayr
Wilhelm V. (Bayern)
Wilhelm V., Gemälde nach Hans von Aachen, um 1596 Ordens vom Goldenen Vlies Nicolaus Solis, München 1568, Hochzeit des bay. Herzogs mit Renata von Lothringen St. Michael (1597) Münchener Michaelskirche Wilhelm V. der Fromme (* 29. September 1548 in Landshut; † 7. Februar 1626 in Schleißheim) war von 24.

