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Citatio

Index Citatio

Die Citatio (ad videndum se incidisse) war eine am Reichskammergericht übliche Prozessbezeichnung für die Vorladung durch den Richter.

Inhaltsverzeichnis

  1. 5 Beziehungen: Beklagter, Kontumazentscheidung, Ladung (Recht), Partei (Recht), Reichskammergericht.

Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

Sehen Citatio und Beklagter

Kontumazentscheidung

Kontumaz (lat. contumacia.

Sehen Citatio und Kontumazentscheidung

Ladung (Recht)

Unter einer Ladung (je nach Rechtsgebiet und behördlicher Praxis auch Vorladung; veraltet auch Zitation; im alten Rom) versteht man im Rechtswesen die Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle (Behörde oder vor Gericht).

Sehen Citatio und Ladung (Recht)

Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

Sehen Citatio und Partei (Recht)

Reichskammergericht

Audienz am Reichskammergericht Wetzlar (Conspectus Audientiae Camerae imperialis), Kupferstich, Frankfurt/Main 1750, Städtische Sammlung Wetzlar Das Reichskammergericht war von seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs.

Sehen Citatio und Reichskammergericht