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Chapter 7

Index Chapter 7

Chapter 7 of Title 11 of the United States Code (kurz Chapter 7) ist der Abschnitt des US-amerikanischen Insolvenzrechts, der den Prozess der Liquidation der verbliebenen Vermögenswerte eines Schuldners organisiert.

Inhaltsverzeichnis

  1. 15 Beziehungen: Blankodarlehen, Chapter 11, Chapter 9, Insolvenzrecht (Vereinigte Staaten), Liquidation, Mohr Siebeck Verlag, Privatperson, Restrukturierung, Schuldner, Springer Fachmedien Wiesbaden, Springer Gabler, Treu und Glauben, United States Code, Unternehmen, Vermögensgegenstand.

Blankodarlehen

Als Blankodarlehen (oder Blankokredit; ital. bianco „weiß“; engl. uncovered loan oder unsecured loan) bezeichnet man im Bankwesen Kredite, die ohne Stellung von bewertbaren Kreditsicherheiten von Kreditinstituten den Kreditnehmern gewährt werden.

Sehen Chapter 7 und Blankodarlehen

Chapter 11

Chapter 11 ist ein Sanierungs- oder Reorganisationsverfahren für US-Unternehmen; benannt ist es nach einem Kapitel des Insolvenzrechtsgesetzes der Vereinigten Staaten (BC), der dieses Verfahren regelt.

Sehen Chapter 7 und Chapter 11

Chapter 9

Öffentliche Anzeige der Insolvenz von Detroit vom 18. Juli 2013 Chapter 9 ist ein Kapitel des Insolvenzrechts der Vereinigten Staaten, das die Restrukturierung von in Insolvenz geratenen Gemeinden regelt.

Sehen Chapter 7 und Chapter 9

Insolvenzrecht (Vereinigte Staaten)

Das Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten regelt das Insolvenzverfahren für Unternehmen, Munizipalitäten und Privatpersonen.

Sehen Chapter 7 und Insolvenzrecht (Vereinigte Staaten)

Liquidation

Liquidation (von ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmten Institution.

Sehen Chapter 7 und Liquidation

Mohr Siebeck Verlag

Der Mohr Siebeck Verlag ist ein Wissenschaftsverlag mit Sitz in Tübingen.

Sehen Chapter 7 und Mohr Siebeck Verlag

Privatperson

Die Privatperson ist eine in eigener Sache handelnde natürliche Person, die nicht als Stellvertreter im Namen von Unternehmen oder Behörden tätig ist.

Sehen Chapter 7 und Privatperson

Restrukturierung

Restrukturierung (oder Reorganisation) ist in der Wirtschaft die grundlegende, über die Veränderung der Aufbau- und Ablauforganisation hinausgehende, auch betriebswirtschaftliche Umstrukturierung eines Wirtschaftssubjekts.

Sehen Chapter 7 und Restrukturierung

Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

Sehen Chapter 7 und Schuldner

Springer Fachmedien Wiesbaden

Die Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ist eine Verlagsgruppe mit Sitz in Wiesbaden (Hessen, Deutschland).

Sehen Chapter 7 und Springer Fachmedien Wiesbaden

Springer Gabler

Springer Gabler (vormals Gabler Verlag) ist ein deutscher Wissenschaftsverlag, der sich auf den Themenbereich Wirtschaft konzentriert.

Sehen Chapter 7 und Springer Gabler

Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

Sehen Chapter 7 und Treu und Glauben

United States Code

Einige Bände des Titels 11 (Insolvenz) des United States Code Annotated (U.S.C.A.) Der United States Code (U.S.C., offizielle Bezeichnung Code of Laws of the United States of America) ist die Sammlung und Kodifikation des allgemeinen und permanenten Bundesrechts der Vereinigten Staaten.

Sehen Chapter 7 und United States Code

Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet.

Sehen Chapter 7 und Unternehmen

Vermögensgegenstand

Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.

Sehen Chapter 7 und Vermögensgegenstand