8 Beziehungen: Auslegung (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Herrschende Meinung, Juristische Schulung, Münchener Kommentar, Stellvertretung, Willenserklärung.
Auslegung (Recht)
Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.
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Herrschende Meinung
Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.
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Juristische Schulung
Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.
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Münchener Kommentar
Münchener Kommentar (bei Zitationen als MK, MüKo oder MünchKomm abgekürzt) ist der Titel folgender Gesetzeskommentare aus dem Münchener Verlag C. H. Beck.
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Stellvertretung
Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).
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Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
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