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Bote (Recht)

Index Bote (Recht)

Nach der heute in Deutschland herrschenden Repräsentationstheorie ist Bote im rechtlichen Sinne, wer eine Willenserklärung seines Auftraggebers an den Erklärungsempfänger weiterleitet (Erklärungsbote) oder wer eine Willenserklärung für einen anderen in Empfang nimmt und an ihn weiterleitet ohne passiver Vertreter zu sein (Empfangsbote).

8 Beziehungen: Auslegung (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Herrschende Meinung, Juristische Schulung, Münchener Kommentar, Stellvertretung, Willenserklärung.

Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Juristische Schulung

Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.

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Münchener Kommentar

Münchener Kommentar (bei Zitationen als MK, MüKo oder MünchKomm abgekürzt) ist der Titel folgender Gesetzeskommentare aus dem Münchener Verlag C. H. Beck.

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Stellvertretung

Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Leitet hier um:

Empfangsbote, Erklärungsbote.

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