13 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Bonifatiuswerk, Eigentum, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Erbe (Deutschland), Kurat, Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen, Liste von Fallbeispielen in der Rechtswissenschaft, Reichsgericht, Schenkung, Testament, Verpflichtungsgeschäft, Wertpapier.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bonifatiuswerk
Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken e. V. ist ein katholisches Hilfswerk für die Unterstützung der Seelsorge in den Diasporaregionen in Deutschland, Nordeuropa und dem Baltikum.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Bei den Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen handelt es sich um die, vom Gericht selbst veranlasste und auf privatrechtlicher Grundlage veröffentlichte, Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.
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Erbe (Deutschland)
Der Erbe ist nach der in Deutschland geltenden Legaldefinition des BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt.
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Kurat
Kurat (von lateinisch cura „Fürsorge“ oder auch „Pflege“) hat mehrere direkt und indirekt kirchenbezogene Bedeutungen.
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Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen
Die Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen stellt die wichtigsten religiösen Amts- und Funktionsbezeichnungen zusammen.
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Liste von Fallbeispielen in der Rechtswissenschaft
In der Rechtswissenschaft werden zahlreiche Rechtsfragen anhand fiktiver oder tatsächlicher Fälle erörtert.
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Reichsgericht
Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.
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Schenkung
Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).
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Testament
Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
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Verpflichtungsgeschäft
Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.
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Wertpapier
Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.