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Berliner Tabelle

Index Berliner Tabelle

Die Berliner Tabelle ergänzte als Unterhaltsleitlinie seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 bis Ende des Jahres 2007 die vom Deutschen Familiengerichtstag herausgegebene Düsseldorfer Tabelle von 1962.

16 Beziehungen: Berlin, Düsseldorfer Tabelle, Deutsche Wiedervereinigung, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Familiengerichtstag, Elterliche Sorge (Deutschland), Elternunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Kindesunterhalt, Lexware, Mangelfallberechnung, Neue Länder, Süddeutsche Leitlinien, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht.

Berlin

Berlin ist die Hauptstadt und ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit 1962 eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag.

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Deutsche Wiedervereinigung

Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1949 geteilten Gebiete: • BR Deutschland (bis 1990), • Berlin (→ Berlin-Frage), • DDR (Beitritt 1990) und • Saarland (Beitritt 1957, → Saarland 1947 bis 1956) Das Brandenburger Tor mit Quadriga in Berlin, Wahrzeichen des wiedervereinigten Deutschlands Die deutsche Wiedervereinigung oder deutsche Vereinigung (in der Gesetzessprache Herstellung der Einheit Deutschlands) war der durch die friedliche Revolution in der DDR angestoßene Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 führte.

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Deutscher Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin.

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Deutscher Familiengerichtstag

Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT) ist ein im Jahre 1977 gegründeter eingetragener Verein mit Sitz in Brühl (Rheinland).

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Elterliche Sorge (Deutschland)

Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht.

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Elternunterhalt

Elternunterhalt ist der deutsche Rechtsbegriff für die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) auch Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern.

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Erwerbsobliegenheit

Erwerbsobliegenheit bezeichnet im deutschen Recht die Obliegenheit, seine Möglichkeiten zur Erzielung von Einkünften durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft auszunutzen.

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Kindesunterhalt

Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben.

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Lexware

Lexware ist ein deutscher Anbieter von kaufmännischen Softwarelösungen für Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

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Mangelfallberechnung

Mit Hilfe einer Mangelfallberechnung wird im deutschen Unterhaltsrecht der Anteil errechnet, den ein Unterhaltspflichtiger für jeden einzelnen Unterhaltsberechtigten zu zahlen hat, wenn er nicht das Existenzminimum für alle Berechtigten sicherstellen kann.

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Neue Länder

Als neue Länder (auch neue Bundesländer, östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes vom 22.

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Süddeutsche Leitlinien

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, kurz Süddeutsche Leitlinien (SüdL) sind von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken erarbeitete und als Orientierungshilfe angewandte Regeln zur Entscheidung über Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Ehegatten und anderen Unterhaltsberechtigten.

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Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

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Unterhaltsvorschuss

In Deutschland ist der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) eine Sozialleistung für Kinder unter 18 Jahren, die erstmals 1980 eingeführt wurde.

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Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

Die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) ist eine juristische Fachzeitschrift.

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