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Beihilfeberater

Index Beihilfeberater

Der Beihilfeberater übt eine nach Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtige, rechtsberatende und außergerichtliche Tätigkeit aus.

Inhaltsverzeichnis

  1. 8 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Beihilfe (Dienstrecht), Dienstvertrag (Deutschland), Hilfsmittelkatalog, Krankenversicherung, Physiotherapie, Rechtsdienstleistungsgesetz, Versicherungsrecht.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Beihilfeberater und Bürgerliches Gesetzbuch

Beihilfe (Dienstrecht)

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Sehen Beihilfeberater und Beihilfe (Dienstrecht)

Dienstvertrag (Deutschland)

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Sehen Beihilfeberater und Dienstvertrag (Deutschland)

Hilfsmittelkatalog

Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es sogenannte Hilfsmittelkataloge analog zu den Hilfsmittelverzeichnissen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Sehen Beihilfeberater und Hilfsmittelkatalog

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken.

Sehen Beihilfeberater und Krankenversicherung

Physiotherapie

Gangbildes. Physiotherapie-Ausbildung Behandlung durch einen Physiotherapeuten Physiotherapie (‚Körper’ und de, ‚Pflege‘, ‚Heilung‘, somit in etwa ‚das Wiederherstellen der natürlichen Funktion‘), früher auch Krankengymnastik, ist eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der vor allem die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Bewegungsapparats wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.

Sehen Beihilfeberater und Physiotherapie

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 1.

Sehen Beihilfeberater und Rechtsdienstleistungsgesetz

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

Sehen Beihilfeberater und Versicherungsrecht