4 Beziehungen: Bauherr, Baustelle, Bauwesen, Gutachten.
Bauherr
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
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Baustelle
Baustelle im Hochbau Eine Baustelle (in der Fachliteratur wird sie auch als „Arbeitsstelle“ bezeichnet) ist ein Ort, auf dem ein Bauwerk errichtet, umgebaut oder abgerissen wird.
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Bauwesen
Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit dem Bauen im engeren Sinne, d. h.
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Gutachten
Ein Gutachten oder eine Expertise ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.