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Bausoll

Index Bausoll

Als Bausoll (manchmal auch Bau-Soll geschrieben) wird die laut Bauvertrag zu erbringende Bauleistung bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  1. 21 Beziehungen: Anerkannte Regeln der Technik, Auftragnehmer, Auslegung (Recht), Bauherr, Bauleitung, Bauvertrag, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Funktionale Leistungsbeschreibung, Gewährleistung, Höchstrichterliche Rechtsprechung, Horst Locher, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Neue Juristische Wochenschrift, Openjur, Pauschalvertrag, Sowiesokosten, VOB/B, Werkerfolg.

Anerkannte Regeln der Technik

Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bezeichnen eine Technikklausel für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten.

Sehen Bausoll und Anerkannte Regeln der Technik

Auftragnehmer

Auftragnehmer ist ein Wirtschaftssubjekt, das im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber die Besorgung eines Geschäfts übernimmt.

Sehen Bausoll und Auftragnehmer

Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

Sehen Bausoll und Auslegung (Recht)

Bauherr

Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.

Sehen Bausoll und Bauherr

Bauleitung

Die Bauleitung (kurz BL) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle.

Sehen Bausoll und Bauleitung

Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Auftragnehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

Sehen Bausoll und Bauvertrag

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Bausoll und Bürgerliches Gesetzbuch

Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Sehen Bausoll und Bundesgerichtshof

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

Sehen Bausoll und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Funktionale Leistungsbeschreibung

Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) ist ein Begriff aus dem Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge und beschreibt den Gegenstand der Ausschreibung.

Sehen Bausoll und Funktionale Leistungsbeschreibung

Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

Sehen Bausoll und Gewährleistung

Höchstrichterliche Rechtsprechung

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen, in Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Sehen Bausoll und Höchstrichterliche Rechtsprechung

Horst Locher

Horst Locher (* 20. Oktober 1925 in Tübingen; † 24. August 2011 in Reutlingen) war ein deutscher Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler mit Forschungsschwerpunkt Baurecht.

Sehen Bausoll und Horst Locher

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung (SOW) ist im Vertragsrecht die Spezifikation zu erbringender Leistungen durch den Verkäufer oder Auftragnehmer.

Sehen Bausoll und Leistungsbeschreibung

Leistungsverzeichnis

Muster Leistungsverzeichnis Ein Leistungsverzeichnis (kurz LV) ist Bestandteil einer Leistungsbeschreibung und beschreibt in Form von Teilleistungen eine im Rahmen eines Auftrages zu erbringende Gesamtleistung.

Sehen Bausoll und Leistungsverzeichnis

Neue Juristische Wochenschrift

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

Sehen Bausoll und Neue Juristische Wochenschrift

Openjur

Openjur (eigene Schreibweise auch: openJur) ist eine freie juristische Fachdatenbank, deren Betrieb im Dezember 2008 aufgenommen wurde.

Sehen Bausoll und Openjur

Pauschalvertrag

Der Pauschalvertrag (auch Pauschalpreisvertrag) stellt eine bestimmte Art dar, wie beim Bauvertrag die Vergütung für die Bauleistung bemessen wird.

Sehen Bausoll und Pauschalvertrag

Sowiesokosten

Die Sowiesokosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht.

Sehen Bausoll und Sowiesokosten

VOB/B

Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist.

Sehen Bausoll und VOB/B

Werkerfolg

Den Werkvertrag charakterisiert die Erfolgsbezogenheit, vgl.

Sehen Bausoll und Werkerfolg