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10 Beziehungen: Annuitätendarlehen, Bauforderungssicherungsgesetz, Deutschland, Eigenkapital, Fremdkapital, Immobilienfinanzierung, Privatkredit, Rechtsbegriff, Subunternehmen, Wohneigentum.
Annuitätendarlehen
Tilgungs- und Zinsanteil einer Annuität (100.000 €, gesamte Laufzeit bei 2,5 % Zinsen). Wie die gestrichelte grüne Linie zeigt, bleibt die Annuität über die gesamte Laufzeit gleich. Alternativ kann dies auch festgestellt werden, indem der blaue (entspricht den Zinsen) und rote Balken (entspricht der Tilgung) für ein beliebiges Jahr addiert werden.
Sehen Baugeld und Annuitätendarlehen
Bauforderungssicherungsgesetz
Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) definiert in Deutschland den Begriff des Baugeldes und erteilt Vorgaben für dessen Verwendungszweck.
Sehen Baugeld und Bauforderungssicherungsgesetz
Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
Sehen Baugeld und Deutschland
Eigenkapital
Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.
Sehen Baugeld und Eigenkapital
Fremdkapital
Fremdkapital ist in der Betriebswirtschaftslehre Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der Innenfinanzierung stammt (Rückstellungen).
Sehen Baugeld und Fremdkapital
Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung stellt eine streng verwendungszweckorientierte Finanzierung für eine Immobilie dar.
Sehen Baugeld und Immobilienfinanzierung
Privatkredit
Ein Privatkredit (auch: Privatdarlehen) ist ein Kredit, bei dem natürliche Personen als Kreditgeber fungieren.
Sehen Baugeld und Privatkredit
Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
Sehen Baugeld und Rechtsbegriff
Subunternehmen
Ein Nachunternehmen oder Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung.
Sehen Baugeld und Subunternehmen
Wohneigentum
Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
Sehen Baugeld und Wohneigentum

