Wir arbeiten daran, die Unionpedia-App im Google Play Store wiederherzustellen
AusgehendeEingehende
🌟Wir haben unser Design fĂŒr eine bessere Navigation vereinfacht!
Instagram Facebook X LinkedIn
Ihre eigene Unionpedia mit Ihrem Logo und Ihrer Domain, ab 9,99 USD/Monat
Mein Unionpedia erstellen

Annullierung

Index Annullierung

Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  1. 9 Beziehungen: Abrogation (Islam), Aufhebung (Ehe), Aufhebung (Verwaltungsakt), Ehenichtigkeit (Kirchenrecht), Latein, Nichtigerklärung (Ehe), Rücktritt (Zivilrecht), Stornierung, Unwirksamkeit.

Abrogation (Islam)

Als Abrogation wird in der islamischen Rechtswissenschaft und der Koranexegese die Aufhebung einer normativen Bestimmung des Korans oder der Sunna durch eine andere, zeitlich nachfolgende Bestimmung aus Koran oder Sunna bezeichnet.

Sehen Annullierung und Abrogation (Islam)

Aufhebung (Ehe)

Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung.

Sehen Annullierung und Aufhebung (Ehe)

Aufhebung (Verwaltungsakt)

Die Aufhebung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, Verwaltungsakte nach Bestandskraft wieder zu beseitigen.

Sehen Annullierung und Aufhebung (Verwaltungsakt)

Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)

Das Ehenichtigkeitsverfahren nach dem kanonischen Recht (umgangssprachlich auch Eheannullierung genannt) ist ein Verfahren, in dem vom zuständigen Gericht der katholischen Kirche die kirchenrechtliche Nichtigkeit der Ehe überprüft wird.

Sehen Annullierung und Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)

Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

Sehen Annullierung und Latein

Nichtigerklärung (Ehe)

Als Nichtigkeit der Ehe bezeichnet man die Ungültigkeit einer Ehe von Anfang an wegen schwer wiegender Rechtsmängel bei der Eheschließung.

Sehen Annullierung und Nichtigerklärung (Ehe)

Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

Sehen Annullierung und Rücktritt (Zivilrecht)

Stornierung

Eine Stornierung (oder Stornobuchung, kurz: Storno; aus, „rückgängig machen“, aus, „ausdrehen“) ist im Rechnungswesen und allgemein in der Wirtschaft das Rückbuchen zur Aufhebung einer auf einem Konto vorgenommenen unrichtigen Buchung wegen Irrtums, Schreibfehlers oder Widerrufs.

Sehen Annullierung und Stornierung

Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

Sehen Annullierung und Unwirksamkeit