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4 Beziehungen: Actio (Recht), Actio (Rhetorik), Actio und Reactio, Scholastik.
Actio (Recht)
Die actio ist ein Begriff des altrömischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste.
Sehen Actio und Actio (Recht)
Actio (Rhetorik)
Actio (lat.: ‚Handlung, Tat, Ausführung‘; griech.: áœπÏκρισις hypókrisis ‚Verstellung‘) bezeichnet im Verständnis antiker und frühneuzeitlicher Rhetoriktheorien das fünfte und letzte Produktionsstadium einer Rede und somit das eigentliche rednerische Handeln.
Sehen Actio und Actio (Rhetorik)
Actio und Reactio
Schwerpunkt des Apfels an. Aufgrund des Wechselwirkungsprinzips muss nun am Schwerpunkt der Erde die Kraft F_A\to B („Reactio“) angreifen. Der Apfel ist mit seinem Stiel am Baum befestigt und somit wirkt zusätzlich eine Zwangskraft F_S auf den Apfel, die ihn am Fallen hindert. Zwangskraft und Actio bilden ein Kräftegleichgewicht (am gleichen Körper).
Sehen Actio und Actio und Reactio
Scholastik
Scholastik (von altgriechisch σχολαστικÏς scholastikós „müßig“, „seine Muße den Wissenschaften widmend“ (hauptwörtlich gebraucht auch „Student“, „Stubengelehrter“, „Pedant“, ‚Scholast‘); latinisiert scholasticus „schulisch“, „zum Studium gehörig“) ist die Denkweise und Methode der Beweisführung, die in der lateinischsprachigen Gelehrtenwelt des Mittelalters entwickelt wurde.
Sehen Actio und Scholastik

