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Absetzung (Steuerrecht)

Index Absetzung (Steuerrecht)

Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen.

11 Beziehungen: Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, Anlagevermögen, Außergewöhnliche Belastung, Betriebsausgabe, Gut (Wirtschaftswissenschaft), Hehlerei, Sonderausgabe (Steuerrecht), Sozialrecht, Steuerrecht, Werbungskosten.

Abschreibung

Abschreibung ist im Rechnungswesen die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.

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Absetzung für Abnutzung

Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA), umgangssprachlich Abschreibung, wird steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.

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Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen.

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Außergewöhnliche Belastung

mini Die außergewöhnliche Belastung (agB) ist in § ff.

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Betriebsausgabe

mini Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (Abs. 4 EStG).

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Gut (Wirtschaftswissenschaft)

Güter (oder auch goods and services als fester Ausdruck) sind in der Wirtschaftswissenschaft alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsobjekte, die der Bedürfnisbefriedigung der Wirtschaftssubjekte dienen.

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Hehlerei

Die Hehlerei ist ein Straftatbestand, der in verschiedenen Rechtsordnungen enthalten ist.

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Sonderausgabe (Steuerrecht)

miniatur Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.

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Sozialrecht

Sozialrecht bezeichnet.

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft.

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Werbungskosten

Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben,.

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Leitet hier um:

Absetzbarkeit, Steuerlich absetzbar.

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