7 Beziehungen: Allgemeines Eisenbahngesetz, Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Deutschland, Eisenbahnrecht (Deutschland), Richtlinie (EU), Verkehrsrecht.
Allgemeines Eisenbahngesetz
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt den sicheren Betrieb der Eisenbahn in Deutschland und bezweckt ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene.
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Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
Das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) vom 27.
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Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Eisenbahnrecht (Deutschland)
Eisenbahnrecht bezeichnet die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsnormen, die den Bau, den Betrieb, die Wirtschaftsleistungen, die Unternehmensverfassung und die Stellung der öffentlichen Eisenbahnen in der Wirtschaftsordnung regeln.
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Richtlinie (EU)
Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.
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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.
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