Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Grundbuch und Typenzwang

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Grundbuch und Typenzwang

Grundbuch vs. Typenzwang

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind. Unter einem Typenzwang versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand, dass ein Rechtsanwender im Sachenrecht nur aus einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog von Handlungsformen und Gestaltungen auswählen und keine neuen vereinbaren oder annehmen darf (numerus clausus).

Ähnlichkeiten zwischen Grundbuch und Typenzwang

Grundbuch und Typenzwang haben 15 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Eigentum, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit, Grundschuld, Miteigentum, Nießbrauch, Numerus clausus (Recht), Reallast, Rentenschuld, Sachenrecht (Deutschland), Sicherungshypothek, Vorkaufsrecht, Vormerkung.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Bürgerliches Gesetzbuch und Grundbuch · Bürgerliches Gesetzbuch und Typenzwang · Mehr sehen »

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis für ein bestimmtes Rechtssubjekt, ein hiermit belastetes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen.

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Grundbuch · Beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Typenzwang · Mehr sehen »

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Eigentum und Grundbuch · Eigentum und Typenzwang · Mehr sehen »

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).

Erbbaurecht und Grundbuch · Erbbaurecht und Typenzwang · Mehr sehen »

Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

Grundbuch und Grunddienstbarkeit · Grunddienstbarkeit und Typenzwang · Mehr sehen »

Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

Grundbuch und Grundschuld · Grundschuld und Typenzwang · Mehr sehen »

Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

Grundbuch und Miteigentum · Miteigentum und Typenzwang · Mehr sehen »

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

Grundbuch und Nießbrauch · Nießbrauch und Typenzwang · Mehr sehen »

Numerus clausus (Recht)

Numerus clausus (von ‚Zahl‘, ‚Anzahl‘ und clausus ‚geschlossen‘) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine abschließende Anzahl an Rechtsformen.

Grundbuch und Numerus clausus (Recht) · Numerus clausus (Recht) und Typenzwang · Mehr sehen »

Reallast

Die Reallast (lat. onera realia, Plur.) ist nach deutschem Sachenrecht (BGB) das Recht einer bestimmten Person oder des jeweiligen Eigentümers eines bestimmten Grundstücks, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen.

Grundbuch und Reallast · Reallast und Typenzwang · Mehr sehen »

Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Form, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rente).

Grundbuch und Rentenschuld · Rentenschuld und Typenzwang · Mehr sehen »

Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

Grundbuch und Sachenrecht (Deutschland) · Sachenrecht (Deutschland) und Typenzwang · Mehr sehen »

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek ist als Unterart der Hypothek ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung von bestimmten Forderungen dient und bei der die Eintragung im Grundbuch im Hinblick auf die gesicherte Forderung ohne Belang ist.

Grundbuch und Sicherungshypothek · Sicherungshypothek und Typenzwang · Mehr sehen »

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

Grundbuch und Vorkaufsrecht · Typenzwang und Vorkaufsrecht · Mehr sehen »

Vormerkung

Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

Grundbuch und Vormerkung · Typenzwang und Vormerkung · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Grundbuch und Typenzwang

Grundbuch verfügt über 199 Beziehungen, während Typenzwang hat 30. Als sie gemeinsam 15 haben, ist der Jaccard Index 6.55% = 15 / (199 + 30).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Grundbuch und Typenzwang. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »