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Akademischer Rat und Juniorprofessur

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Akademischer Rat und Juniorprofessur

Akademischer Rat vs. Juniorprofessur

Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für deutsche Beamte im höheren Dienst, die an einer wissenschaftlichen Hochschule (z. B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig sind. Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.

Ähnlichkeiten zwischen Akademischer Rat und Juniorprofessur

Akademischer Rat und Juniorprofessur haben 18 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Amtsbezeichnung, Baden-Württemberg, Bayern, Beamter (Deutschland), Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung W, Deutschland, Habilitation, Hochschule, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Professor, Sozialversicherung, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Wissenschaftlicher Assistent, Wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Baden-Württemberg

Baden-Württemberg (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland.

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Bayern

Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Besoldungsordnung A

Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen.

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Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).

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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

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Hochschule

Seiten.

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Mecklenburg-Vorpommern

Schlössern, Burgen und Gutshäusern im Land. Mecklenburg-Vorpommern, (Abkürzung MV) ist ein Land im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes.

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Nordrhein-Westfalen

Die Karlsbüste (nach 1349, Aachener Domschatzkammer) enthält der Überlieferung zufolge die Schädeldecke Karls des Großen (747–814). Nordrhein-Westfalen (Neben der Aussprachevariante des Dudens mit der Transkription, existieren weitere Varianten:1. gemäß 2. gemäß Ländercode NW, geläufige Abkürzung NRW) ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

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Professor

Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.

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Wissenschaftlicher Assistent

Wissenschaftlicher Assistent bezeichnet einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der einem Lehrstuhl zugeordnet ist.

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben, darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Akademischer Rat und Juniorprofessur

Akademischer Rat verfügt über 42 Beziehungen, während Juniorprofessur hat 120. Als sie gemeinsam 18 haben, ist der Jaccard Index 11.11% = 18 / (42 + 120).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Akademischer Rat und Juniorprofessur. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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