42 Beziehungen: Abteilungsleiter, Amtsbezeichnung, Baden-Württemberg, Bayerische Akademie der Wissenschaften, Bayern, Beamter (Deutschland), Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung W, Brandenburg, Bundesbesoldungsgesetz, Christophe Neff, Deutschland, Dienstverhältnis, Dissertation, Eingangsamt, Fachlaufbahn, Geisteswissenschaft, Geograph, Habilitation, Höherer Dienst, Hochschule, Juniorprofessur, Karlsruher Institut für Technologie, Landesrecht, Mecklenburg-Vorpommern, Nachwuchsforscher, Netto, Nordrhein-Westfalen, Professor, Rechtswissenschaft, Regierungsrat (Deutschland), Sachbearbeiter, Sachsen-Anhalt, Sozialversicherung, Studienrat (Deutschland), Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Universität, Wissenschaftlicher Assistent, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Abteilungsleiter
Ein Abteilungsleiter (auch AL oder AbtL) ist eine Führungskraft und ein Manager, welche die Organisationseinheit der Abteilung leitet.
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Amtsbezeichnung
Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.
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Baden-Württemberg
Baden-Württemberg (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland.
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Bayerische Akademie der Wissenschaften
Die Bayerische Akademie der Wissenschaften (BAdW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) mit Sitz in München.
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Bayern
Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.
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Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
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Besoldungsordnung A
Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen.
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Besoldungsordnung C
In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).
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Besoldungsordnung W
Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.
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Brandenburg
Brandenburg (amtlich Land Brandenburg, Abkürzung BB) ist ein Land im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesbesoldungsgesetz
Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.
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Christophe Neff
Christophe Neff (* 10. Juni 1964 in Tübingen) ist ein deutsch-französischer Geograph mit Schwerpunkt in der Landschafts- und Feuerökologie.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Dienstverhältnis
Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.
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Dissertation
Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.
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Eingangsamt
Eingangsamt (auch Einstiegsamt) ist im deutschen Beamtenrecht das unterste Amt in einer Laufbahn.
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Fachlaufbahn
Die Fachlaufbahn ist ein Laufbahnkonzept, das oft neben einer Führungslaufbahn / Managementlaufbahn und einer Projektlaufbahn existiert.
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Geisteswissenschaft
Der Begriff Geisteswissenschaft ist in der deutschsprachigen Denktradition eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Einzelwissenschaften („Disziplinen“).
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Geograph
Als Geograph bzw.
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Habilitation
Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.
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Höherer Dienst
Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.
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Hochschule
Seiten.
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Juniorprofessur
Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.
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Karlsruher Institut für Technologie
Das Karlsruher Institut für Technologie, kurz KIT (Aussprache), ist eine Technische Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft.
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Landesrecht
Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.
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Mecklenburg-Vorpommern
Schlössern, Burgen und Gutshäusern im Land. Mecklenburg-Vorpommern, (Abkürzung MV) ist ein Land im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes.
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Nachwuchsforscher
Nachwuchsforscher oder Nachwuchswissenschaftler (auch Jungforscher, Jungwissenschaftler, engl. Early Stage Researcher) gelten im internationalen Kontext Forscher, die an ihrer Promotion arbeiten oder diese vor kurzem abgeschlossen haben.
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Netto
Mit netto (ital. „rein“) wird ein Wert bzw.
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Nordrhein-Westfalen
Die Karlsbüste (nach 1349, Aachener Domschatzkammer) enthält der Überlieferung zufolge die Schädeldecke Karls des Großen (747–814). Nordrhein-Westfalen (Neben der Aussprachevariante des Dudens mit der Transkription, existieren weitere Varianten:1. gemäß 2. gemäß Ländercode NW, geläufige Abkürzung NRW) ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
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Professor
Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Regierungsrat (Deutschland)
Regierungsrat (RR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt.
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Sachbearbeiter
Sachbearbeiter in Indien (November 2012) Sachbearbeiter sind Tarifbeschäftigte (Angestellte) oder Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbar eingruppierte Arbeitnehmer, die mit der Bearbeitung eines bestimmten, in der Stellenbeschreibung umschriebenen Arbeitsgebiets betraut sind.
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Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt (Landescode ST, geläufige Abkürzung LSA) ist eine parlamentarische Republik und als Land ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.
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Studienrat (Deutschland)
Studienrat (Abk. StR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Schuldienst bzw.
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.
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Universität
alternativtext.
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Wissenschaftlicher Assistent
Wissenschaftlicher Assistent bezeichnet einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der einem Lehrstuhl zugeordnet ist.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben, darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben.
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Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ermöglicht die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals im Akademischen Mittelbau abseits der Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
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Leitet hier um:
AkadD, AkadOR, AkadR, Akademische Rätin, Akademischer Direktor, Akademischer Oberrat, Akademischer Oberrat auf Zeit, Akademischer Rat auf Zeit, Leitender Akademischer Direktor, Wissenschaftlicher Beamter, Wissenschaftlicher Oberrat, Wissenschaftlicher Rat.