3 Beziehungen: Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen), Wohn- und Teilhabegesetz (Sachsen-Anhalt), Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz.
Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen)
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stellt in Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Teil der Umsetzung der Föderalismusreform 2006 auf dem Gebiet des Heimrechts dar.
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Wohn- und Teilhabegesetz (Sachsen-Anhalt)
Das Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA), das in einigen wesentlichen Teilen das Heimgesetz des Bundes ablöst, ist am 9.
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Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz
Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) soll insbesondere die Würde der Menschen mit Behinderungen als Bewohner stationärer Einrichtungen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften schützen und ihre Selbständigkeit fördern.
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