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Verhandlungsgrundsatz

Index Verhandlungsgrundsatz

Der Verhandlungsgrundsatz (auch Verhandlungsmaxime oder Beibringungsgrundsatz, Beibringungsmaxime) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess besteht.

29 Beziehungen: Amtsermittlungsgrundsatz, Anwaltsprozess, Beweis (Recht), Beweismittel, Da mihi factum, dabo tibi ius, Dispositionsmaxime, Editionspflicht, Gericht, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Liberalismus, Nationalsozialismus, Offenkundige Tatsache, Partei (Recht), Prozessmaxime, Rechtsbehelf, Rechtskreis, Rechtsordnung, Sachverhalt, Strafprozessrecht, Verfahrensvoraussetzung, Vernehmung, Von Amts wegen, Vorbringen, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht, Zivilprozessrecht (Deutschland), 1933, 20. Jahrhundert, 27. Oktober.

Amtsermittlungsgrundsatz

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

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Anwaltsprozess

Unter Anwaltsprozess versteht man im Zivilprozess in Deutschland ein gerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, d. h., sie können ohne diese Vertretung den Prozess weder als klagende noch als beklagte Partei führen und werden in der mündlichen Verhandlung behandelt, als wenn sie nicht erschienen wären.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Beweismittel

Beweismittel dienen bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts.

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Da mihi factum, dabo tibi ius

Da mihi factum, dabo tibi ius (auch: da mihi facta, dabo tibi ius) ist eine römische Rechtsregel.

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Dispositionsmaxime

Die Dispositionsmaxime (auch: Verfügungsgrundsatz) ist der bedeutendste Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) im Zivilprozess.

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Editionspflicht

Die Editionspflicht (lat. editio.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Liberalismus

Märzrevolution: zentrales Ereignis des deutschen Liberalismus Der Liberalismus (liberalis „die Freiheit betreffend, freiheitlich“) ist eine Grundposition der politischen Philosophie und eine historische und aktuelle Bewegung, die eine freiheitliche politische, ökonomische und soziale Ordnung anstrebt.

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Nationalsozialismus

Adolf Hitler 1927 als Redner beim dritten Reichsparteitag der NSDAP (dem ersten in Nürnberg). Im Hintergrund sind Heinrich Himmler, Rudolf Heß, Franz Pfeffer von Salomon und Gregor Strasser zu sehen. Der Nationalsozialismus ist eine radikal antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antidemokratische und antipluralistische Ideologie.

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Offenkundige Tatsache

Eine offenkundige Tatsache im juristischen Sinne der deutschen Zivilprozessordnung ist eine Tatsache, deren Wahrheit sich entweder aus zuverlässigen allgemein zugänglichen Quellen ergibt und für jedermann unmittelbar einsichtig ist oder deren Wahrheit dem Gericht bereits amtlich (also dienstlich) bekannt gemacht wurde.

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Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

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Prozessmaxime

Die Prozessmaximen (auch Prozessgrundsätze) bilden die Grundsätze des jeweiligen Verfahrensrechtes des Prozessrechts.

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Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.

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Rechtskreis

Privatrechtliche Rechtskreise der Welt. Im Wesentlichen ein Rechtsvergleich zwischen kontinentaleuropäischen und angloamerikanischen Rechtssystemen. nordischer Rechtskreis Ein Rechtskreis ist die typisierende Zusammenfassung von Rechtsordnungen verschiedener Staaten, die prägende gemeinsame Merkmale aufweisen.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Sachverhalt

Sachverhalt ist ein interdisziplinärer Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller Aussagen zu einem abgegrenzten Themenbereich verstanden wird.

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Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.

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Verfahrensvoraussetzung

Verfahrensvoraussetzungen (auch Prozessvoraussetzungen genannt) sind wesentliche objektive Bedingungen, die vorliegen müssen, damit ein Verfahren vor einem Gericht durchgeführt werden darf.

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Vernehmung

Die Vernehmung (veraltet: Verhör) ist unter anderem im Strafprozessrecht die von Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten durchgeführte Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen zur Aufklärung eines Tatherganges oder im Zivilprozessrecht die vom Gericht durchgeführte Befragung von Klägern, Beklagten, Zeugen oder Sachverständigen zur Aufklärung des Sachverhaltes.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Vorbringen

Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei in einem Zivilprozess vorbringt.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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1933

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verlässt Adolf Hitler im Auto die Reichskanzlei. Die Politik des Jahres 1933 ist geprägt durch die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler im Deutschen Reich und das damit verbundene Ende der Weimarer Republik und den Beginn des „Dritten Reichs“.

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20. Jahrhundert

Das 20.

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27. Oktober

Der 27.

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Leitet hier um:

Beibringungsgrundsatz, Beibringungsmaxime, Verhandlungsmaxime.

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