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Stellvertretungsgesetz

Index Stellvertretungsgesetz

Das Stellvertretungsgesetz (oder Stellvertretergesetz) aus dem Jahre 1878 führte eine Bestimmung der deutschen Verfassung weiter aus.

10 Beziehungen: Bismarcksche Reichsverfassung, Deutscher Kaiser, Ernst Rudolf Huber, Ministerverantwortlichkeit, Oktoberreformen, Otto von Bismarck, Reichsamt, Reichskanzler, Reichstag (Deutsches Kaiserreich), Vizekanzler (Deutschland).

Bismarcksche Reichsverfassung

Schaubild für die Reichsverfassung vom 16. April 1871, mit Stellvertretungsgesetz (Staatssekretäre) von 1878 Als Bismarcksche Reichsverfassung (auch Bismarck-Verfassung) wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16.

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Deutscher Kaiser

Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.

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Ernst Rudolf Huber

Unterschrift von Ernst Rudolf Huber Ernst Rudolf Huber (* 8. Juni 1903 in Oberstein; † 28. Oktober 1990 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Staatsrechtler und „Kronjurist“ des „Dritten Reiches“.

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Ministerverantwortlichkeit

Erklärung des Kriegszustands 1914, unterzeichnet vom Kaiser mit Gegenzeichnung des Reichskanzlers Unter dem Begriff Ministerverantwortlichkeit (auch: ministerliche oder ministerielle Verantwortlichkeit) wird diskutiert und geregelt, in welcher Beziehung ein Minister zum Monarchen, zum Gesetz bzw.

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Oktoberreformen

Reichskanzler Max von Baden (Mitte, im hellen Mantel) auf dem Weg in den Reichstag, 3. Oktober 1918 Die Oktoberreformen bestanden aus mehreren Verfassungs- und Gesetzesänderungen, durch die das deutsche Kaiserreich am Ende des Ersten Weltkriegs in eine parlamentarische Monarchie umgewandelt wurde.

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Otto von Bismarck

rahmenlos Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf von Bismarck-Schönhausen, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 auch Herzog zu Lauenburg (* 1. April 1815 in Schönhausen (Elbe); † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Aumühle), war ein deutscher Politiker und Staatsmann.

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Reichsamt

Reichsämter gab es in der deutschen Geschichte sowohl im Heiligen Römischen Reich sowie im monarchischen Bundesstaat ab 1867/1871.

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Reichskanzler

Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches.

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Reichstag (Deutsches Kaiserreich)

Leipziger Straße 4 Parlamentssaal des Reichstags, 1906 im Reichstagsgebäude Der große Sitzungssaal des Reichstages um 1903, mit Ziffernkennzeichnung besonderer Plätze Reichstagswahlkreise, siehe auch Liste der Reichstagswahlkreise des Deutschen Kaiserreichs Der Reichstag war von 1871 bis 1918 das Parlament des Deutschen Kaiserreichs.

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Vizekanzler (Deutschland)

Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw.

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