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Rechtsakt

Index Rechtsakt

Ein Rechtsakt ist eine Rechtshandlung, die auf die Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt.

56 Beziehungen: Amtsblatt der Europäischen Union, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Beamter (Deutschland), Behörde, Beschluss (EU), Deliktsrecht, Einzelfallentscheidung, Entscheidung (Gericht), Ereignis, Erlass (Verwaltungsrecht), Ernennung, Europarecht, Europäische Union, Europäischer Gerichtshof, Gesetz, Gesprochene Sprache, Handeln, Handlungsformen der Verwaltung, Hans Kelsen, Heilung (Recht), Hoheit (Staatsrecht), Hoheitsakt, Inhalt, Privatrecht, Ratschlag, Römisches Recht, Realakt, Recht, Rechtsetzung, Rechtsfolge, Rechtsgeschäft, Rechtshandlung, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsnorm, Rechtssubjekt, Reine Rechtslehre, Richtlinie (EU), Satzung (öffentliches Recht), Satzung (Privatrecht), Schlüssiges Handeln, Schriftform, Staatsvertrag, Stellungnahme (EU), Unwirksamkeit, Urteil (Recht), Völkerrechtlicher Vertrag, Verordnung, Verordnung (EU), Vertrag, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ..., Vertrag über die Europäische Union, Verwaltungsakt (Deutschland), Weisung (Deutschland), Wille, Willenserklärung, Wirksamkeit (Recht). Erweitern Sie Index (6 mehr) »

Amtsblatt der Europäischen Union

Titelseite des Amtsblatts der Europäischen Union auf Dänisch Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union.

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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Der öffentlich-rechtliche Vertrag (örV) stellt eine Handlungsform des deutschen öffentlichen Rechts dar.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Beschluss (EU)

Ein Beschluss (früher Entscheidung) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Rechts der Union.

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Deliktsrecht

Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.

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Einzelfallentscheidung

Einzelfallentscheidung ist ein Verwaltungsakt, der auf besonderen Umständen, oftmals auf einer Ausnahmegrundlage eines Einzelfalls beruht.

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Entscheidung (Gericht)

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.

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Ereignis

Ein Ereignis (aus althochdeutsch irougen, neuhochdeutsch eräugen „vor Augen stellen, zeigen“) ist im allgemeinen Sinn eine Situation, die durch Dynamik oder Veränderung gekennzeichnet ist.

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Erlass (Verwaltungsrecht)

Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes.

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Ernennung

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.

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Europarecht

Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa.

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesprochene Sprache

Gesprochene Sprache sind im buchstäblichen Sinn alle mit dem menschlichen Sprechapparat produzierten mündlichen Äußerungen einer Sprache (Lautsprache), im Unterschied zur geschriebenen Sprache, der visuell und manuell orientierten Gebärdensprache und der Parasprache.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Handlungsformen der Verwaltung

Unter den Handlungsformen der Verwaltung ist das Instrumentarium zu verstehen, das der öffentlichen Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht und nach dem ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist.

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Hans Kelsen

Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag, Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20.

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Heilung (Recht)

Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte.

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Hoheit (Staatsrecht)

Hoheit als staatsrechtlicher bzw.

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Hoheitsakt

Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.

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Inhalt

Ein Inhalt ist etwas, das sich entweder in einem füllbaren Behältnis befindet oder von einer Form umschlossen bzw.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Ratschlag

''Der Gute Ratschlag'' (Originaltitel: ''Le bon conseil'') von Jean-Baptiste Madou. Ein Ratschlag, auch Rat oder Empfehlung, ist eine meistens unverbindliche, in der Regel verbale Unterstützung.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Realakt

Unter Realakt versteht man in der Rechtswissenschaft eine rein faktisch wirkende Rechtshandlung.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsetzung

Unter Rechtsetzung oder Rechtssetzung versteht man die Schaffung von rechtlichen Normen und allgemein verbindlichen Anordnungen, die eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regeln, insbesondere im Wege der Gesetzgebung.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Reine Rechtslehre

Die Reine Rechtslehre ist eine von dem österreichischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen (1881–1973) entwickelte Variante des Rechtspositivismus.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Schlüssiges Handeln

Konkludentes Handeln (‚einen Schluss ziehen‘), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Staatsvertrag

Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist.

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Stellungnahme (EU)

Stellungnahmen sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des Sekundärrechts der Union.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Völkerrechtlicher Vertrag

Ein völkerrechtlicher Vertrag (auch: völkerrechtliches oder internationales Abkommen oder Übereinkommen) ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Verordnung (EU)

Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU).

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Vertrag über die Europäische Union

Vertrags von Lissabon am 13. Dezember 2007 Der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV) ist der Gründungsvertrag der Europäischen Union (EU).

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Weisung (Deutschland)

Das Weisungs- oder Anordnungsrecht ist in Organisationen (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) das Recht, anderen Stellen, Aufgabenträgern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben, welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind.

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Wille

Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

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Leitet hier um:

Juridischer Akt, Juristischer Akt.

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