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Immissionsschutzbeauftragter

Index Immissionsschutzbeauftragter

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist in Deutschland nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist.

7 Beziehungen: Beauftragter, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Emission (Umwelt), Sonderkündigungsschutz, Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten, Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Beauftragter

Beauftragter oder Sonderbeauftragter steht für einen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätige Auftragnehmer.

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Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in Langform Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge gehört systematisch zum Umweltrecht und soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern (BImschG).

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Emission (Umwelt)

Flugzeugedw.com: https://www.dw.com/de/was-richten-flugzeugemissionen-an/a-15748640 ''Was richten Flugzeugemissionen an?'' (12. Juni 2012) und Kohlekraftwerke emittieren Kohlendioxid und andere gasförmige Schadstoffe sowie Ruß in die Erdatmosphäre. Abwasser läuft in ein Gewässer. Auf diesem Weg kann es zur Emission von Schadstoffen in die Umwelt kommen. Durch Straßenverkehr werden Abgase und Lärm emittiert. Kreuzfahrtschiffe stoßen gesundheitsschädliche Feinstaub- und Stickoxidemissionen aus, die weit über den Grenzwerten des Straßenverkehrs liegen. Emission (von), im Deutschen Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Stoffen, (Schall-)Wellen oder Strahlung in die Umwelt.

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Sonderkündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz (auch: "Besonderer Kündigungsschutz") für das Arbeitsverhältnis führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der Unkündbarkeit.

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Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten

Die Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten (6. BImSchV) legte die Anforderungen fest, die an einen Immissionsschutzbeauftragten zu stellen waren.

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Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) beschreibt, für welche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für Errichtung und Betrieb nötig ist.

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Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) beschreibt, für welche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Immissionsschutzbeauftragter und ein Störfallbeauftragter einzusetzen sind und welche Anforderungen an die Qualifikation dieser Personen gestellt werden.

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