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Akademischer Rat

Index Akademischer Rat

Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für deutsche Beamte im höheren Dienst, die an einer wissenschaftlichen Hochschule (z. B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig sind.

42 Beziehungen: Abteilungsleiter, Amtsbezeichnung, Baden-Württemberg, Bayerische Akademie der Wissenschaften, Bayern, Beamter (Deutschland), Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung W, Brandenburg, Bundesbesoldungsgesetz, Christophe Neff, Deutschland, Dienstverhältnis, Dissertation, Eingangsamt, Fachlaufbahn, Geisteswissenschaft, Geograph, Habilitation, Höherer Dienst, Hochschule, Juniorprofessur, Karlsruher Institut für Technologie, Landesrecht, Mecklenburg-Vorpommern, Nachwuchsforscher, Netto, Nordrhein-Westfalen, Professor, Rechtswissenschaft, Regierungsrat (Deutschland), Sachbearbeiter, Sachsen-Anhalt, Sozialversicherung, Studienrat (Deutschland), Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Universität, Wissenschaftlicher Assistent, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Abteilungsleiter

Ein Abteilungsleiter (auch AL oder AbtL) ist eine Führungskraft und ein Manager, welche die Organisationseinheit der Abteilung leitet.

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Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Baden-Württemberg

Baden-Württemberg (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland.

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Bayerische Akademie der Wissenschaften

Die Bayerische Akademie der Wissenschaften (BAdW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) mit Sitz in München.

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Bayern

Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Besoldungsordnung A

Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen.

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Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).

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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.

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Brandenburg

Brandenburg (amtlich Land Brandenburg, Abkürzung BB) ist ein Land im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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Christophe Neff

Christophe Neff (* 10. Juni 1964 in Tübingen) ist ein deutsch-französischer Geograph mit Schwerpunkt in der Landschafts- und Feuerökologie.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Dissertation

Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.

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Eingangsamt

Eingangsamt (auch Einstiegsamt) ist im deutschen Beamtenrecht das unterste Amt in einer Laufbahn.

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Fachlaufbahn

Die Fachlaufbahn ist ein Laufbahnkonzept, das oft neben einer Führungslaufbahn / Managementlaufbahn und einer Projektlaufbahn existiert.

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Geisteswissenschaft

Der Begriff Geisteswissenschaft ist in der deutschsprachigen Denktradition eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Einzelwissenschaften („Disziplinen“).

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Geograph

Als Geograph bzw.

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Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

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Höherer Dienst

Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.

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Hochschule

Seiten.

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Juniorprofessur

Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.

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Karlsruher Institut für Technologie

Das Karlsruher Institut für Technologie, kurz KIT (Aussprache), ist eine Technische Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft.

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Landesrecht

Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.

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Mecklenburg-Vorpommern

Schlössern, Burgen und Gutshäusern im Land. Mecklenburg-Vorpommern, (Abkürzung MV) ist ein Land im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes.

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Nachwuchsforscher

Nachwuchsforscher oder Nachwuchswissenschaftler (auch Jungforscher, Jungwissenschaftler, engl. Early Stage Researcher) gelten im internationalen Kontext Forscher, die an ihrer Promotion arbeiten oder diese vor kurzem abgeschlossen haben.

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Netto

Mit netto (ital. „rein“) wird ein Wert bzw.

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Nordrhein-Westfalen

Die Karlsbüste (nach 1349, Aachener Domschatzkammer) enthält der Überlieferung zufolge die Schädeldecke Karls des Großen (747–814). Nordrhein-Westfalen (Neben der Aussprachevariante des Dudens mit der Transkription, existieren weitere Varianten:1. gemäß 2. gemäß Ländercode NW, geläufige Abkürzung NRW) ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

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Professor

Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Regierungsrat (Deutschland)

Regierungsrat (RR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt.

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Sachbearbeiter

Sachbearbeiter in Indien (November 2012) Sachbearbeiter sind Tarifbeschäftigte (Angestellte) oder Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbar eingruppierte Arbeitnehmer, die mit der Bearbeitung eines bestimmten, in der Stellenbeschreibung umschriebenen Arbeitsgebiets betraut sind.

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Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt (Landescode ST, geläufige Abkürzung LSA) ist eine parlamentarische Republik und als Land ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Studienrat (Deutschland)

Studienrat (Abk. StR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Schuldienst bzw.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.

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Universität

alternativtext.

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Wissenschaftlicher Assistent

Wissenschaftlicher Assistent bezeichnet einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der einem Lehrstuhl zugeordnet ist.

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben, darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben.

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Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ermöglicht die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals im Akademischen Mittelbau abseits der Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

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Leitet hier um:

AkadD, AkadOR, AkadR, Akademische Rätin, Akademischer Direktor, Akademischer Oberrat, Akademischer Oberrat auf Zeit, Akademischer Rat auf Zeit, Leitender Akademischer Direktor, Wissenschaftlicher Beamter, Wissenschaftlicher Oberrat, Wissenschaftlicher Rat.

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