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Öffentliche Ordnung

Index Öffentliche Ordnung

Die öffentliche Ordnung ist ein abstraktes Rechtsgut.

18 Beziehungen: Öffentliche Sicherheit, Öffentlichkeit, Belästigung der Allgemeinheit, Bestimmtheitsgrundsatz, Brokdorf-Beschluss, Bundesverfassungsgericht, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Herrschende Meinung, Nordrhein-Westfalen, Ordnungsbehörde, Ordnungsstörung, Ordnungswidrigkeit, Ordre public (Deutschland), Polizei- und Ordnungsrecht, Preußisches Oberverwaltungsgericht, Rechtsgut, Straftat (Deutschland).

Öffentliche Sicherheit

Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung.

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Öffentlichkeit

Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen.

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Belästigung der Allgemeinheit

Belästigung der Allgemeinheit (OWiG, alte Bezeichnung: grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird.

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Bestimmtheitsgrundsatz

Bestimmtheitsgrundsatz, Bestimmtheitsgebot und Bestimmtheitsprinzip stehen für folgende Rechtsgrundsätze: in Deutschland.

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Brokdorf-Beschluss

Der Brokdorf-Beschluss ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht von 1985.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Nordrhein-Westfalen

Die Karlsbüste (nach 1349, Aachener Domschatzkammer) enthält der Überlieferung zufolge die Schädeldecke Karls des Großen (747–814). Nordrhein-Westfalen (Neben der Aussprachevariante des Dudens mit der Transkription, existieren weitere Varianten:1. gemäß 2. gemäß Ländercode NW, geläufige Abkürzung NRW) ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

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Ordnungsbehörde

Die Ordnungsbehörde (in Bayern und Sachsen-Anhalt Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

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Ordnungsstörung

Als Ordnungsstörung (eigentlich: Störung der öffentlichen Ordnung) wird in Österreich ein strafbares, besonders rücksichtsloses Verhalten bezeichnet, welches die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört.

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Ordnungswidrigkeit

StVO. Sie wird mit einem Regelsatz von 5 € geahndet. Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht (Verwaltungsunrecht).

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Ordre public (Deutschland)

Unter dem ordre public (für öffentliche Ordnung) versteht man im internationalen Privatrecht und im internationalen öffentlichen Recht das Grundlegende der inländischen Wertvorstellungen.

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Polizei- und Ordnungsrecht

Das Polizei- und Ordnungsrecht (häufig abgekürzt als POR, auch Polizeirecht oder polizeiliches Gefahrenabwehrrecht) umfasst einen Teil des deutschen besonderen Verwaltungsrechts, der die Gefahrenabwehr durch Vollzugspolizei und Gefahrenabwehrbehörden zum Gegenstand hat.

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Preußisches Oberverwaltungsgericht

OVG Berlin-Brandenburg Das (Königlich-) Preußische Oberverwaltungsgericht (PrOVG) war das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Königreichs Preußen und des Freistaates Preußen.

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Rechtsgut

Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.

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Straftat (Deutschland)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.

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