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Niederlassung (Wirtschaft) und Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Niederlassung (Wirtschaft) und Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Niederlassung (Wirtschaft) vs. Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Niederlassung ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als räumlicher Standort von einer Betriebsstätte eines Unternehmens gesehen. Eine Versetzung ist im deutschen Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft nach der Legaldefinition des Abs.

Ähnlichkeiten zwischen Niederlassung (Wirtschaft) und Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Niederlassung (Wirtschaft) und Versetzung (deutsches Arbeitsrecht) haben 10 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aufgabe (Pflicht), Filiale, Gewerbeordnung (Deutschland), Legaldefinition, Niederlassung (Wirtschaft), Organisation, Tätigkeit, Unternehmen, Weisung (Deutschland), Zweigniederlassung.

Aufgabe (Pflicht)

Eine Aufgabe ist in der Organisationslehre die von einem Aufgabenträger wahrgenommene, dauerhaft geltende Anforderung, Verrichtungen an Arbeitsobjekten zur Erreichung bestimmter Ziele durchzuführen.

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Filiale

Unter einer Filiale (auch Zweiggeschäft) versteht man in der Wirtschaft die vom Sitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Verkaufsstelle.

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Gewerbeordnung (Deutschland)

Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Niederlassung (Wirtschaft)

Niederlassung ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als räumlicher Standort von einer Betriebsstätte eines Unternehmens gesehen.

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Organisation

Organisation (von „mit Werkzeugen ausstatten“, wiederum von) hat verschiedene Bedeutungen.

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Tätigkeit

Erwerbstätigkeit Tätigkeit (auch Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche als auch geistige Verrichtungen umfassen.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Weisung (Deutschland)

Das Weisungs- oder Anordnungsrecht ist in Organisationen (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) das Recht, anderen Stellen, Aufgabenträgern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben, welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind.

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Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle ist in der Wirtschaft eine vom Geschäftssitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Betriebsstätte, die mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und einer (Haupt-)Niederlassung zugeordnet ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Niederlassung (Wirtschaft) und Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Niederlassung (Wirtschaft) verfügt über 143 Beziehungen, während Versetzung (deutsches Arbeitsrecht) hat 72. Als sie gemeinsam 10 haben, ist der Jaccard Index 4.65% = 10 / (143 + 72).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Niederlassung (Wirtschaft) und Versetzung (deutsches Arbeitsrecht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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