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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Index Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

28 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Schweiz), Compagnie, Firma, Französische Sprache, Gesamtschuld, Geschäftsführung (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsrecht (Schweiz), Gesellschaftsvertrag, Gläubiger, GmbH & Co. KG, Haftung (Gesellschaftsrecht), Handelsgesetzbuch, Handelsgewerbe, Italienische Sprache, Juristische Fachsprache, Juristische Person, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft (Deutschland), Kommanditist, Natürliche Person, Obligationenrecht (Schweiz), Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit (Schweiz), Stiftung & Co. KG, Stiftung (Deutschland), Verbindlichkeit.

Aktiengesellschaft (Schweiz)

Die Aktiengesellschaft (kurz AG) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

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Compagnie

Der Firmenzusatz Compagnie, Co. oder Cie. abgekürzt, ist im Handelsrecht ein Hinweis auf die Rechtsform von Personengesellschaften mit mehr als zwei Gesellschaftern.

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Firma

Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).

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Französische Sprache

Französisch (Eigenbezeichnung: IPA, IPA) gehört zu der romanischen Gruppe des italischen Zweigs der indogermanischen Sprachen.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschaftsrecht (Schweiz)

Das schweizerische Gesellschaftsrecht ist jenes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen in der Schweiz beschäftigt.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist im deutschen Recht eine Kommanditgesellschaft (KG), im österreichischen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft.

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Haftung (Gesellschaftsrecht)

Unter Haftung versteht man im Gesellschaftsrecht Deutschlands das Einstehenmüssen der Gesellschafter eines Unternehmens für dessen Gesellschaftsschulden.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handelsgewerbe

Unter einem Handelsgewerbe versteht man im Handelsrecht einen Gewerbebetrieb, der nach Art (Betriebszweck) und Umfang (Betriebsgröße) einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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Italienische Sprache

Italienisch (italienisch lingua italiana, italiano) ist eine Sprache aus dem romanischen Zweig der indogermanischen Sprachen.

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Juristische Fachsprache

Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).

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Kommanditgesellschaft (Deutschland)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) vorhanden sind, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben (vgl.).

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Kommanditist

Kommanditist ist die Bezeichnung für den nur beschränkt haftenden Gesellschafter (Teilhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Die Rechtsfähigkeit – also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein – wird im schweizerischen Recht im Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert.

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Stiftung & Co. KG

Die Stiftung & Co.

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Stiftung (Deutschland)

Eine Stiftung ist in Deutschland eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Leitet hier um:

Persönlich haftender Gesellschafter, Vollhafter.

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