35 Beziehungen: Actio certae creditae pecuniae, Actio commodati contraria, Adjektizische Klagen, Alfred Hugenberg, Anleihe, Anweisung (Recht), Bürgschaft, Bereicherungsrecht (Deutschland), Bodmerei, Condictio, Condictio triticaria, Darlehen, Darlehen (Österreich), Darlehen (Deutschland), Dietrich Schnepf, Form (Recht), Friedrich Gottlieb Zoller, Interzession, Johannes Balthasar Wernher, Kredit, Litteralvertrag, Mensis intercalaris, Nexum, Pfand (Recht), Römisch-indische Beziehungen, Realvertrag, Rechtswesen im antiken Rom, Rentenmarkt, Seedarlehen, Senatus consultum Macedonianum, Senatus consultum Velleianum, Wucher, Zins, Zinseszins, Zinsverbot.
Actio certae creditae pecuniae
Die actio certae creditae pecuniae (unter Rechtshistorikern auch als condictio certae creditae pecuniae behandelt) war im altzivilen römischen Recht eine Rückzahlungsklage aus dem Bereich der Verbalkontrakte.
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Actio commodati contraria
Die actio commodati contraria war im altzivilen römischen Recht eine Gegenklage aus Leihvertrag.
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Adjektizische Klagen
Die adjektizischen Klagen („Überleitung“ einer Klage auf den Gewalthaber; seit der Zeit der Glossatoren als actiones adiecticiae qualitatis zusammengefasst) waren im römischen Recht ein Sammelbegriff für Anwendungsfälle, mit denen Schuldverhältnisse mit Drittbeteiligung auseinandergesetzt wurden.
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Alfred Hugenberg
Alfred Hugenberg (1933) Alfred Ernst Christian Alexander Hugenberg (* 19. Juni 1865 in Hannover; † 12. März 1951 in Kükenbruch) war ein deutscher Montan-, Rüstungs- und Medienunternehmer, Politiker (DNVP) und während der ersten Monate nach Hitlers Machtergreifung 1933 Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ernährung in dessen erstem Kabinett.
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Anleihe
Anleihe über 5000 US-$ der ''New York Central and Hudson River Railroad Company'' vom 29. Oktober 1894 ''Anleihe des Deutschen Reichs'' bzw. ''Schuldverschreibung'' vom 1. August 1922, kurz vor Beginn der Hyperinflation Eine Anleihe (auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, oder debenture bond) ist ein zins­tragendes Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt.
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Anweisung (Recht)
Die Anweisung (lat. delegatio) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll.
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Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
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Bereicherungsrecht (Deutschland)
Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.
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Bodmerei
Bodmerei (abzuleiten von, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) war im Seehandelsrecht ein während der Seereise zwischen einem Kapitän oder Supercargo und einem Kreditgeber geschlossener Kreditvertrag, bei dem das Schiff und/oder die Schiffsladung als Kreditsicherheit dienten.
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Condictio
Die condictio (von) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer ''legis actio'', nämlich der legis actio per condictionem.
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Condictio triticaria
Die condictio triticaria (lat.: triticum.
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Darlehen
Darlehen (selten auch Darlehn) steht für.
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Darlehen (Österreich)
Als Darlehensvertrag bezeichnet man im österreichischen Schuldrecht einen Vertrag nach § 983 ABGB.
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Darlehen (Deutschland)
Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.
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Dietrich Schnepf
Dietrich Schnepf, Detail des Epitaphs in der Stiftskirche Tübingen Dietrich oder Theodor Schnepf, auch Snepffius u. ä.
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Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
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Friedrich Gottlieb Zoller
Friedrich Gottlieb Zoller (* 3. Dezember 1717 in Leipzig; † 22. Mai 1782 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Interzession
Interzession („dazwischentreten“) bezeichnet im Privatrecht die Haftung eines Sicherungsgebers für die Verbindlichkeiten eines Dritten etwa aus Bürgschaft, Garantievertrag, Kreditauftrag, Patronatserklärung, Schuldbeitritt oder Schuldübernahme.
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Johannes Balthasar Wernher
Johannes Balthasar Wernher Johannes Balthasar Wernher (auch: von Wernher; * 1677 in Rothenburg ob der Tauber; † 11. November 1743 in Wien) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Mathematiker.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Litteralvertrag
Der Litteralvertrag (lat. contractus litteris; aus littera ‚Buchstabe, Brief‘, daher auch: litteris contrahi) war im römischen Recht eine Vertragsart des ius civile, bei welcher die Verbindlichkeit neben der Einigung durch einen Schriftakt (lat. transcriptio ‚Umbuchung‘), der die Zahlung ersetzte, entstand.
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Mensis intercalaris
Mensis intercalaris (für Schaltmonat; auch Mercedonius, Mercedonios, Mercedinus) war im römischen Kalender spätestens seit der ersten großen Kalenderreform um 450 v. Chr.
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Nexum
Nexum, abgeleitet von nectere (binden), ist ein Begriff aus dem römischen Recht.
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Pfand (Recht)
Unter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.
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Römisch-indische Beziehungen
Handelsnetz im römischen Reich um 180 n. Chr. Die Ostgrenzen des Reiches sind allerdings falsch eingezeichnet; Mesopotamien gehörte zum Partherreich, und die Macht der Kaiser reichte nicht bis zum Kaspischen Meer. Dargestellte Handelswege nach dem ''Periplus Maris Erythraei'' aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. Die römisch-indischen Beziehungen waren zahlreiche Verbindungen, die das römische Reich und der indische Subkontinent unterhielten.
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Realvertrag
Ein Realvertrag (auch: Realkontrakt; lat. contractus re) war im römischen Recht ein Vertrag, bei dem zur konsensualen Verpflichtung eine Sachhingabe als Realakt hinzutrat.
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Rechtswesen im antiken Rom
Das Forum Romanum Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr bereits in der frühen Republik mit dem Zwölftafelgesetz (lex duodecim tabularum) eine systematische Kodifikation des ius civile.
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Rentenmarkt
Der Rentenmarkt (auch Obligationenmarkt, Anleihenmarkt oder Bondmarkt genannt, englisch Bond market) ist ein Marktsegment des Kapitalmarktes, auf dem Anleihen und Teilschuldverschreibungen, die so genannten Rentenpapiere, gehandelt werden.
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Seedarlehen
Das Seedarlehen (lat. faenus nauticum, pecunia traiecticia) war ein Realvertrag des römischen Rechts und eine Unterart des Mutuum (Darlehen).
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Senatus consultum Macedonianum
Das Senatus consultum Macedonianum ist ein unter Vespasian im ersten Jahrhundert n. Chr.
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Senatus consultum Velleianum
Das Senatus consultum Velleianum ist ein auf Antrag eines eponymen (namengebenden) Konsuls Mitte des ersten Jahrhunderts, wohl 46 n. Chr., ergangener Beschluss des römischen Senats.
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Wucher
Bild aus dem ''Basler Totentanz'' von Hieronymus Hess (1840): Tod und Wucherer Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.
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Zins
Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.
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Zinseszins
Zinseszins ist im Finanzwesen ein Zins, der auf fällige, dem Kapital hinzugefügte (kapitalisierte) Zinsen erhoben wird, die damit zum geltenden Zinssatz zusammen mit dem Kapital erneut verzinst werden.
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Zinsverbot
Zinsverbot bezeichnet das im Alten Testament der Bibel und im Koran ausgesprochene Verbot, Zinsen zu verlangen.
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