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10 Beziehungen: Fehlerhafte Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Interessengemeinschaft, Metageschäft, Poolvertrag, Rechtsfähigkeit (Deutschland), Rechtssubjekt, Stille Gesellschaft, Stille Gesellschaft (Österreich), Wohngemeinschaft.
Fehlerhafte Gesellschaft
Bei der fehlerhaften Gesellschaft handelt es sich um eine richterrechtlich anerkannte Figur des deutschen Gesellschaftsrechts, die der Abwicklung unwirksamer Verträge über die Gründung einer Gesellschaft dient.
Sehen Innengesellschaft und Fehlerhafte Gesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
Sehen Innengesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Interessengemeinschaft
Eine Interessengemeinschaft (IG) ist ein vertraglicher Zusammenschluss verschiedener Personen oder Unternehmen auf Grundlage eines gemeinsamen Interesses.
Sehen Innengesellschaft und Interessengemeinschaft
Metageschäft
Das Metageschäft („zur Hälfte“) ist ein Vertrag, bei dem sich die Vertragsparteien darauf einigen, den Gewinn, Verlust oder das Risiko eines Geschäfts zu teilen.
Sehen Innengesellschaft und Metageschäft
Poolvertrag
Mit einem Poolvertrag schließen sich mindestens zwei rechtlich selbständig bleibende Vertragsparteien zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels für einen bestimmten Zeitraum durch einen Vertrag zusammen.
Sehen Innengesellschaft und Poolvertrag
Rechtsfähigkeit (Deutschland)
Rechtsfähigkeit ist in der Rechtswissenschaft die Rechtssubjekten kraft Gesetzes verliehene Befugnis, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Sehen Innengesellschaft und Rechtsfähigkeit (Deutschland)
Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
Sehen Innengesellschaft und Rechtssubjekt
Stille Gesellschaft
Die stille Gesellschaft (Abkürzung sG) ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung.
Sehen Innengesellschaft und Stille Gesellschaft
Stille Gesellschaft (Österreich)
Die stille Gesellschaft (stG) ist im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform der Personengesellschaft.
Sehen Innengesellschaft und Stille Gesellschaft (Österreich)
Wohngemeinschaft
Schwarzen Brett in Berlin Wohngemeinschaft (kurz WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer Personen in einem gemeinsam genutzten Wohnquartier, die nicht familiär verbunden sind.

