2 Beziehungen: FDF, Verband (Recht).
FDF
Die Abkürzung FDF hat unterschiedliche Bedeutungen.
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Verband (Recht)
Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen.
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Leitet hier um:
FDF Fachverband der Flugsicherung - Deutschland e.V., FDFF, Fachverband der Deutschen Flugfernmelder, Fachverband der Flugdatenbearbeiter.