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Regress (Recht) und Schaden

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Regress (Recht) und Schaden

Regress (Recht) vs. Schaden

Der Regress („Rückkehr“) ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber hierfür haftet. Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.

Ähnlichkeiten zwischen Regress (Recht) und Schaden

Regress (Recht) und Schaden haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Haftpflichtversicherung, Haftung (Recht), Rechtsbegriff, Sache (Recht), Schadensersatz, Schadenversicherung, Schuldverhältnis, Vermögen (Wirtschaft), Verschulden, Versicherer, Versicherungsfall.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schadenversicherung

Die Schadenversicherung (auch: Schadensversicherung) ist ein Versicherungsvertrag, durch den der Versicherer verpflichtet wird, den durch den Versicherungsfall eingetretenen Vermögensschaden des Versicherungsnehmers zu ersetzen (Abs. 1 Satz 1 VVG).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

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Verschulden

Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung, früher: culpa) bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherungsfall

Versicherungsfall (auch je nach Kontext Schadensfall oder Leistungsfall genannt) ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und bezeichnet ein Schadensereignis, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Regress (Recht) und Schaden

Regress (Recht) verfügt über 128 Beziehungen, während Schaden hat 80. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 6.25% = 13 / (128 + 80).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Regress (Recht) und Schaden. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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