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Polizeiverordnung

Index Polizeiverordnung

Polizeiverordnungen, in einigen Bundesländern auch Verordnungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung genannt, sind Rechtsverordnungen, die durch die Exekutive (je nach Bundesland Polizeibehörden, Ordnungsbehörden oder Sicherheitsbehörden) erlassen werden können und der Gefahrenabwehr dienen.

12 Beziehungen: Öffentliche Ordnung, Exekutive, Gefahrenabwehr, Gesetz, Land (Deutschland), Ordnungsbehörde, Polizeibehörde, Rechtsnorm, Sicherheitsbehörde (Bayern), Sicherheitsbehörde (Deutschland), Verordnung, Verwaltungsakt (Deutschland).

Öffentliche Ordnung

Die öffentliche Ordnung ist ein abstraktes Rechtsgut.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Ordnungsbehörde

Die Ordnungsbehörde (in Bayern und Sachsen-Anhalt Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

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Polizeibehörde

Polizeibehörde steht für.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Sicherheitsbehörde (Bayern)

Sicherheitsbehörden sind in Bayern Behörden, welche zur allgemeinen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Unterbindung und Beseitigung von Störungen berufen sind.

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Sicherheitsbehörde (Deutschland)

Sicherheitsbehörde ist in Deutschland ein uneinheitlich benutzter Begriff.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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