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Personengesellschaft und Unternehmen

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Personengesellschaft und Unternehmen

Personengesellschaft vs. Unternehmen

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

Ähnlichkeiten zwischen Personengesellschaft und Unternehmen

Personengesellschaft und Unternehmen haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), GmbH & Co. KG, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft (Deutschland), Natürliche Person, Offene Handelsgesellschaft, Rechtsfähigkeit, Rechtsform, Stille Gesellschaft.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist im deutschen Recht eine Kommanditgesellschaft (KG), im österreichischen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).

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Kommanditgesellschaft (Deutschland)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) vorhanden sind, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben (vgl.).

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft (Abkürzung sG) ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Personengesellschaft und Unternehmen

Personengesellschaft verfügt über 42 Beziehungen, während Unternehmen hat 171. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 5.63% = 12 / (42 + 171).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Personengesellschaft und Unternehmen. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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