Ähnlichkeiten zwischen Insolvenz und Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)
Insolvenz und Personenbeförderungsgesetz (Deutschland) haben 2 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Gebühr, Insolvenzverwalter.
Gebühr
Gebühren im System der öffentlich-rechtlichen Lasten Eine Gebühr ist das von einem Wirtschaftssubjekt zu zahlende Entgelt für eine in Anspruch genommene Dienstleistung.
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Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.
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Vergleich zwischen Insolvenz und Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)
Insolvenz verfügt über 59 Beziehungen, während Personenbeförderungsgesetz (Deutschland) hat 130. Als sie gemeinsam 2 haben, ist der Jaccard Index 1.06% = 2 / (59 + 130).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Insolvenz und Personenbeförderungsgesetz (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: