Ähnlichkeiten zwischen Oberverwaltungsgericht und Rechtsmittel
Oberverwaltungsgericht und Rechtsmittel haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Berufung (Recht), Beschwerde (deutsches Recht), Deutschland, Instanz (Recht), Revision (Recht), Urteil (Recht).
Berufung (Recht)
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
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Beschwerde (deutsches Recht)
Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Instanz (Recht)
Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.
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Revision (Recht)
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.
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Urteil (Recht)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
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Vergleich zwischen Oberverwaltungsgericht und Rechtsmittel
Oberverwaltungsgericht verfügt über 49 Beziehungen, während Rechtsmittel hat 66. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 5.22% = 6 / (49 + 66).
Referenzen
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