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Notar und Urkunde

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Notar und Urkunde

Notar vs. Urkunde

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

Ähnlichkeiten zwischen Notar und Urkunde

Notar und Urkunde haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beglaubigung, Beurkundung, Gerichtsvollzieher (Deutschland), Grundbuch, Grundstückskaufvertrag, Handelsregister, Privaturkunde, Rechtsgeschäft, Siegel, Testament, Urkundenrolle, Wechselprotest.

Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Gerichtsvollzieher (Deutschland)

Der Gerichtsvollzieher ist selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.

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Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

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Privaturkunde

Das deutsche Zivilprozessrecht bezeichnet als Privaturkunden die Urkunden in eigen- oder fremdhändiger Schriftform, die keine öffentlichen Urkunden sind (also nicht von einer öffentlichen Behörde, einem Notar oder Standesbeamten ausgestellt wurden).

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Siegel

Siegellack, Siegel, Siegelstempel Aachener Marienstifts in Form einer Mandorla, Hans von Reutlingen, 1528 Das Siegel (von) ist ein Insigne und damit eine Form der Beglaubigung von Urkunden.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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Urkundenrolle

Die Urkundenrolle dient zur Dokumentierung der fortlaufenden Amtstätigkeit eines Notars.

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Wechselprotest

Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Notar und Urkunde

Notar verfügt über 225 Beziehungen, während Urkunde hat 72. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 4.04% = 12 / (225 + 72).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Notar und Urkunde. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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