Ähnlichkeiten zwischen Nachbürgschaft und Regress (Recht)
Nachbürgschaft und Regress (Recht) haben 8 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Erfüllung (Recht), Gesamtschuld, Gläubiger, Obligationenrecht (Schweiz), Rückbürgschaft, Schuldner.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
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Erfüllung (Recht)
Die Erfüllung (lat. solutio.
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Gesamtschuld
Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Rückbürgschaft
Rückbürgschaft ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt.
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Schuldner
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
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- Ähnlichkeiten zwischen Nachbürgschaft und Regress (Recht)
Vergleich zwischen Nachbürgschaft und Regress (Recht)
Nachbürgschaft verfügt über 20 Beziehungen, während Regress (Recht) hat 128. Als sie gemeinsam 8 haben, ist der Jaccard Index 5.41% = 8 / (20 + 128).
Referenzen
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