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Mutuum und Sache (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Mutuum und Sache (Recht)

Mutuum vs. Sache (Recht)

Das mutuum war ein Realvertrag des römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme. Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

Ähnlichkeiten zwischen Mutuum und Sache (Recht)

Mutuum und Sache (Recht) haben 8 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Übereignung, Geld, Institutiones Gai, Römisches Recht, Rechtsgeschäft, Schuldner, Traditio ex iusta causa.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Geld

200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.

Geld und Mutuum · Geld und Sache (Recht) · Mehr sehen »

Institutiones Gai

Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Traditio ex iusta causa

Traditio ex iusta causa („Übergabe aus einem gültigen Grund“), verkürzt als Traditio bezeichnet, ist ein sachenrechtlicher Begriff zur Eigentumsübertragung im antiken römischen Recht.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Mutuum und Sache (Recht)

Mutuum verfügt über 38 Beziehungen, während Sache (Recht) hat 117. Als sie gemeinsam 8 haben, ist der Jaccard Index 5.16% = 8 / (38 + 117).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Mutuum und Sache (Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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