Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

Lehnswesen und Nutzungsrecht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Lehnswesen und Nutzungsrecht

Lehnswesen vs. Nutzungsrecht

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung. Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

Ähnlichkeiten zwischen Lehnswesen und Nutzungsrecht

Lehnswesen und Nutzungsrecht haben 3 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Besitz, Eigentum, Nießbrauch.

Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

Besitz und Lehnswesen · Besitz und Nutzungsrecht · Mehr sehen »

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Eigentum und Lehnswesen · Eigentum und Nutzungsrecht · Mehr sehen »

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

Lehnswesen und Nießbrauch · Nießbrauch und Nutzungsrecht · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Lehnswesen und Nutzungsrecht

Lehnswesen verfügt über 202 Beziehungen, während Nutzungsrecht hat 102. Als sie gemeinsam 3 haben, ist der Jaccard Index 0.99% = 3 / (202 + 102).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Lehnswesen und Nutzungsrecht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »