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Latein im Recht

Index Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

399 Beziehungen: A limine, A posteriori, A priori, Ab ovo, Abdingbares Recht, Aberratio ictus, Absolutes Recht, Abstammungsprinzip, Abstraktionsprinzip, Abtretung, Abusus non tollit usum, Accidentalia negotii, Acta iure imperii, Actio libera in causa, Actio negatoria (römisches Recht), Actio pro socio, Actio Publiciana (Österreich), Actor sequitur forum rei, Actus contrarius, Ad litem, Ad nutum, Ad tempus concessa post tempus censentur denegata, Adoption, Aestimatio (Recht), Alibi, Aliud (Recht), Allbeteiligungsklausel, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Amiable compositeur, Amicus Curiae, Analogie (Recht), Analogieverbot, Aneignung (Recht), Angebot (Recht), Animus rem sibi habendi, Annahme (Recht), Annahmeverzug, Anscheinsbeweis, Argumentum a fortiori, Argumentum a maiore ad minus, Argumentum a minore ad maius, Argumentum ad hominem, Argumentum lege non distinguente, Audiatur et altera pars, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Aufruhr, Aussageverweigerungsrecht, Ausschluss vom Richteramt, ..., Auswahlverschulden, Bürgerliches Gesetzbuch, Behandlungsfehler, Bereicherungsrecht, Berufung (Recht), Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, Besitz, Besitzauflassung, Besitzkonstitut, Bestimmtheitsgrundsatz, Beteiligung an einer Straftat (Deutschland), Beweislast, Beweislastumkehr, Beweismittel, Billigkeit, Bundesgericht (Schweiz), Bundesrecht bricht Landesrecht, Casus Belli, Caveat emptor, Certiorari, Civil Law, Clausula antiborussica, Clausula rebus sic stantibus, Codex Iustinianus, Collegium (Rom), Common Law, Condictio, Condictio causa data non secuta, Condictio indebiti, Condictio ob causam finitam, Condictio ob rem, Condictio ob turpem vel iniustam causam, Conditio-sine-qua-non-Formel, Consensus gentium, Consuetudo, Contra legem, Corpus iuris civilis, Cui bono, Cuius regio, eius religio, Culpa in contrahendo, Culpa post contractum finitum, Cum grano salis, Cura in eligendo, Da mihi factum, dabo tibi ius, De jure / de facto, De lege lata, De minimis, De officiis, De-minimis-Beihilfe, Debitor, Dereliktion, Detlef Liebs, Dienstbarkeit, Dieter Leipold (Jurist), Discovery (Recht), Do ut des, Dolo agit, Dolus alternativus, Dolus directus, Dolus generalis, Duden, Eigentum, Eigentumsvorbehalt, Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Einstimmigkeitsprinzip, Enteignung, Entgangener Gewinn, Entscheidung (Gericht), Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts, Erbbaurecht, Erbrecht, Erbvertrag, Error in persona, Ersitzung, Essentialia negotii, Europäische Menschenrechtskonvention, Eventualvorsatz, Ex ante, Ex contractu, Ex nunc, Ex post, Ex tunc, Exceptio doli, Falsa demonstratio non nocet, Falsus procurator, Ferdinand I. (HRR), Fiat iustitia et pereat mundus, Fiduziarität, Fiskalverwaltung, Forderung, Forum (Platz), Franz-Stefan Meissel, Freiberuf, Friedrich Carl von Savigny, Göttliches Recht, Gebrauchsanmaßung, Geburtsortsprinzip, Geheimer Vorbehalt, Gemeines Recht, Genus proximum et differentia specifica, Georg Büchmann, Gerechter Krieg, Gericht, Gerichtsstand, Gesamthandseigentum, Gesamtschuld, Geschäftsführung ohne Auftrag, Geschäftsherrenhaftung, Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschaftsrecht, Gewährleistung, Gewohnheitsrecht, Gleichheitssatz, Grunddienstbarkeit, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundsatz, Grundschuld, Guter Glaube, Haakjöringsköd-Fall, Habeas Corpus, Handelsgesetzbuch, Höhere Gewalt, Heiliges Römisches Reich, Herausgabeanspruch, Hic et nunc, Hoffnungskauf, Hugo Grotius, Id quod actum est, Ignorantia legis non excusat, Impossibilium nulla est obligatio, In dubio mitius, In dubio pro reo, In flagranti, In medias res, In pari turpitudine melior est causa possidentis, Insichgeschäft, Insolvenz, Inter arma enim silent leges, Inter partes und inter omnes, Internationale Handelskammer, Internationale Zuständigkeit, Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Internationales Privatrecht, Ipso iure, Irrtumslehren im deutschen Strafrecht, Itio in partes, Iudex a quo, Iudex ad quem, Ius civile, Ius cogens, Ius gentium, Ius gladii, Ius honorarium, Ius indigenatus, Ius postliminii, Ius primae noctis, Ius respondendi, Ius strictum, Ius variandi, Jedem das Seine, Justinian I., Kanonisches Recht, Kassatorische Entscheidung, Kasus, Kaufmann (HGB), Kirchenhoheit, Kirchenrecht, Klaus Adomeit, Konsens, Ladung (Recht), Laesio enormis, Latein, Latein im Recht, Legalzession (Deutschland), Lege artis, Legitimität, Lex causae, Lex commissoria, Lex fori, Lex imperfecta, Lex loci laboris, Lex mercatoria, Lex perfecta, Lex posterior derogat legi priori, Lex rei sitae, Lex-specialis-Grundsatz, Liste der actiones des Römischen Privatrechts, Liste lateinisch-deutscher Verwandtschaftsbezeichnungen, Liste lateinischer Phrasen/C, Liste lateinischer Phrasen/E, Liste lateinischer Phrasen/M, Lucidum intervallum, Mancipatio, Mandamus, Marcus Tullius Cicero, Mater semper certa est, Max-Planck-Gesellschaft, Miteigentum, Mord (Deutschland), Mord (Schweiz), Nasciturus, Ne bis in idem, Ne ultra petita, Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet, Niemandsland, Nikolaus Benke, Nolo contendere, Nomen nominandum, Non decipitur, qui scit se decipi, Non liquet, Notwehr (Deutschland), Novation, Nudum ius, Nulla poena sine culpa, Nulla poena sine lege, Obiter dictum, Obligationenrecht (Schweiz), Offerta ad incertas personas, Omissio libera in causa, Omnimodo facturus, Pacta sunt servanda, Pacta tertiis nec nocent nec prosunt, Pactum de non cedendo, Pactum de non petendo, Pandekten, Par conditio creditorum, Par in parem non habet imperium, Pari-passu-Klausel, Peius, Per curiam, Perpetuatio fori, Pflegschaft, Politisches System Belgiens, Positiver Schaden, Possessorischer Besitzschutzanspruch, Praeter legem, Präjudiz, Preisgefahr, Prima facie, Privatrecht, Privilegium de non appellando, Pro bono, Pro domo, Pro hac vice, Pro rata temporis, Probatio diabolica, Protestatio facto contraria non valet, Prozessstandschaft, Publilius Syrus, Quid pro quo, Quod non legitur, Ratio decidendi, Ratio legis, Römisches Recht, Rückwirkung, Recht zum Besitz, Rechtsfortbildung, Rechtsgeschäft, Rechtsmittel, Rechtssubjekt, Reformatio in peius, Res extra commercium, Res inter alios acta, Res ipsa loquitur, Res iudicata, Res mancipi, Res sacra, Revision (Recht), Rolf Lieberwirth, Satz vom ausgeschlossenen Dritten, Schadenersatz, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schuld (Strafrecht), Schuldner, Schuldnerverzug, Schuldverhältnis, Schweigen (Recht), Sicherungsabtretung, Simultanitätsprinzip, Sine ira et studio, Sondervotum, Staatskirchenrecht, Status quo, Stellvertretendes Commodum, Stipulation, Streik, Streitgegenstand, Subpoena, Sui generis, Superädifikat, Surrogation, Susanne Hähnchen, Synallagma, Tantum devolutum, quantum appellatum, Tatbestandsirrtum, Tatentschluss, Tatsache, Tötungsdelikt, Testierwille, These, Totschlag (Deutschland), Traditio ex iusta causa, Tu quoque, Ultima Ratio, Ultra posse nemo obligatur, Umkehrschluss, Unschuldsvermutung, Unternehmensstrafrecht, Uti possidetis, Vater, Völkerrecht, Venire contra factum proprium, Verarbeitung (Recht), Verbindung (Recht), Verfahrensvoraussetzung, Verfassung des Königreichs Belgien, Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland), Vertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Vertrag zugunsten Dritter, Vertragsrecht, Verwaltungsakt (Deutschland), Vis absoluta, Vis compulsiva, Volenti non fit iniuria, Vollstreckungstitel (Deutschland), Von Amts wegen, Vorkaufsrecht, Vormundschaft, Vorsatz (Recht), Vorsätzliche Tötung (Schweiz), Vorsicht, Vorvertrag, Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Willenserklärung, Wolfgang Löwer, Zehn Gebote, Zeuge vom Hörensagen, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht, Zueignungsabsicht, Zufälliger Untergang, Zug um Zug (Recht), Zwangsvollstreckungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). 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A limine

A limine (lat. limen.

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A posteriori

Der Term a posteriori (mittellateinisch a ‚von … her‘ und posterius ‚das spätere, hintere, jüngere, folgende‘) bezeichnet in der Philosophie eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden auf der Basis der Erfahrung gefällt.

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A priori

Der Terminus a priori (mittellateinisch a ‚von … her‘ und prius ‚das vordere, frühere, erste ‘) wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes).

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Ab ovo

Helena schlüpft aus dem Ei Der Ausdruck ab ovo (lateinisch; wörtlich „vom Ei“ an) bedeutet so viel wie „vom (sehr fernen) Beginn/Ursprung an“.

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Abdingbares Recht

Abdingbar sind solche gesetzlichen (einschließlich tarifvertraglichen) Regelungen, von denen durch Normunterworfene abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss.

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Aberratio ictus

Die aberratio ictus (lat.; wörtlich: „Abirrung des Schlages“) ist im Strafrecht eine Form des Irrtums, bei der der vom Täter beabsichtigte Erfolg bei einem anderen als dem von ihm anvisierten Objekt eintritt.

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Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Abstammungsprinzip

Staaten mit uneingeschränktem ''ius soli''. Abstammungsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind.

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Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Abtretung

Abtretung oder Zession steht für.

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Abusus non tollit usum

Abusus non tollit usum ist ein lateinisches Sprichwort und war eine Rechtsregel: Missbrauch hebt den (rechten) Gebrauch nicht auf.

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Accidentalia negotii

Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages.

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Acta iure imperii

Acta iure imperii ist ein Begriff aus dem Staats- und Völkerrecht und bezeichnet das unter Immunität stehende hoheitliche Handeln eines Staates, seiner Institutionen und ausführenden Personen und Organe im Ausland.

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Actio libera in causa

Die actio libera in causa (Abkürzung a.l.i.c., lat. für wörtlich „in der Ursache freie Handlung“) ist ein durch Wissenschaft und Rechtsprechung geschaffenes Rechtsinstitut, das im Rahmen der strafrechtlichen Schuldzuweisung Anwendung findet.

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Actio negatoria (römisches Recht)

Stammbaum der Dienstbarkeiten des römischen Rechts ''(aus dem Corpus iuris civilis von 1548–1550)'', Pierre Eskrich. Die actio negatoria (Eigentumsfreiheitsklage) diente im antiken römischen Recht der Beilegung von Streitigkeiten, die Eigentumsrechte und deren Einschränkungen durch dingliche Belastungen zum Gegenstand hatten.

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Actio pro socio

Actio pro socio (lat.: Klage für die Gesellschaft) ist ein Begriff aus dem deutschen Gesellschaftsrecht und bezeichnet die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter.

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Actio Publiciana (Österreich)

Die Actio Publiciana (§ 372 ff ABGB: „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“) ist neben der Besitzstörungsklage eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht.

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Actor sequitur forum rei

Der lateinische Rechtssatz Actor sequitur forum rei (der Kläger muss dem Gerichtsstand des Beklagten folgen) befasst sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit.

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Actus contrarius

Der lateinische Begriff actus contrarius, auch consensus contrarius (gegenteiliger Akt, gegenteilige Rechtshandlung) ist ein juristischer Fachbegriff.

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Ad litem

Ad litem (ad.

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Ad nutum

Der Zusatz ad nutum („auf Weisung“, von „Wink, Verlangen, Zustimmung“) bedeutet im römisch-katholischen Kirchenrecht, dass eine Leitungsaufgabe bis auf Widerruf übertragen wird.

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Ad tempus concessa post tempus censentur denegata

Ad tempus concessa post tempus censentur denegata ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache.

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Adoption

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

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Aestimatio (Recht)

Die aestimatio (auch æstimatio oder eingedeutscht Ästimation; lat. aestimare: „schätzen“, „einschätzen“, „bewerten“, „beurteilen“) bezeichnet in der Rechtswissenschaft den römischen Begriff für Werten, Schätzen und damit einerseits die Regeln für Quantifizierung in Geld oder andererseits für folgerichtige Ermittlung von Rechtsfolgen eines Geschehens.

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Alibi

Ein Alibi ist in der Kriminalistik der Beweis darüber, dass ein Beschuldigter oder Verdächtiger sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und somit als Täter nicht in Frage kommt.

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Aliud (Recht)

Aliud ist der lateinische Ausdruck für etwas anderes (lat.: alius; etwas anderes). In der Rechtswissenschaft wird der Begriff zur Abgrenzung von einem Anspruchsziel oder zur Einordnung von Normen und Regelbereichen verwendet, der jedoch gesetzlich nicht geregelt ist.

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Allbeteiligungsklausel

Die Allbeteiligungsklausel (clausula si omnes) ist eine in Artikel 24 der Genfer Konvention von 1906 sowie Artikel 2 der Konvention zur Haager Landkriegsordnung und den meisten anderen Haager Abkommen von 1899 und 1907 enthaltene Regel.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (Abs. 1 Satz 1 BGB).

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Amiable compositeur

Das Agieren als amiable compositeur gibt in einem Verfahren vor einem Schiedsgericht dem Schiedsrichter die Möglichkeit, den Streit – ohne Bindung an das anwendbare Recht – einzig unter dem Kriterium des billigen Ermessens zu entscheiden (vgl. z. B. die ICC-Schiedsgerichtsordnung in Art. 21 Abs. 3).

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Amicus Curiae

Amicus Curiae (auch amicus curiæ, Pl. amici curiae, lat. „Freund des Gerichts“,, abgekürzt amicus) dient insbesondere im US-amerikanischen Recht zur Beschreibung einer unbeteiligten Person oder Personenmehrheit, der es gestattet wird, zu wichtigen Fragen eines anhängigen Rechtsstreits Stellung zu nehmen.

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Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Analogieverbot

Das Analogieverbot ist ein vornehmlich strafrechtlicher Rechtsgrundsatz zur Verhinderung der Ahndung einer nicht gesetzlich untersagten Handlung.

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Aneignung (Recht)

Aneignung (auch Okkupation) ist nach deutschem Sachenrecht der originäre Eigentumserwerb an einer herrenlosen Sache.

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Angebot (Recht)

Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.

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Animus rem sibi habendi

Der animus rem sibi habendi (lat. für „Einstellung, eine Sache für sich zu haben“.

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Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

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Annahmeverzug

Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

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Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, Prima-facie-Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung.

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Argumentum a fortiori

Die mittellateinische Redewendung argumentum a fortiori wird sprachlich (hauptsächlich in der Rechtsprechung, Theologie oder in der Mathematik) mit den Bedeutungen.

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Argumentum a maiore ad minus

Die Schlussfolgerung argumentum a maiore ad minus kennzeichnet in der Logik bekannte und einfache Schlüsse insbesondere.

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Argumentum a minore ad maius

Der Schluss argumentum a minore ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten.

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Argumentum ad hominem

Unter einem argumentum ad hominem (lateinisch, „argumentum“ wörtlich für sich: „Beweis“ sowie „ad hominem“: „zum Menschen“, sinngemäß als Gesamtbegriff „Rede gegen den Menschen“) wird ein Scheinargument (Red Herring) verstanden, in dem die Position oder These eines Streitgegners durch Angriff auf dessen persönliche Umstände oder Eigenschaften angefochten wird.

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Argumentum lege non distinguente

Unter dem als argumentum lege non distinguente (übernommen aus dem Satz argumentum lege non distinguente nec nostrum est distinguere) bezeichneten Rechtsgedanken versteht man in der Rechtswissenschaft einen logischen Schluss bei der Auslegung von Gesetzen, der es im Wege der Analogie erlaubt, das betreffende Gesetz auch auf einen nicht ausdrücklich geregelten Sachverhalt anzuwenden.

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Audiatur et altera pars

Rathauses in Münster (Westfalen) Audiatur et altera pars (für „Gehört werde auch der andere Teil.“ bzw. „Man höre auch die andere Seite.“) ist ein dem römischen Recht entstammender Grundsatz.

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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lat. auch: invitatio ad offerendum; oft vereinfacht invitatio) ist im deutschen Zivilrecht eine rechtlich nicht verpflichtende Handlung zum Abschluss eines Vertrags.

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Aufruhr

Polizeikräfte lösen in Frankreich einen Aufruhr am 1. Mai 1891 auf Ein Aufruhr ist eine Aktion einer größeren Menschenmenge gegen eine bestehende Ordnung in Form von Auflehnung und Zusammenrottungen, insbesondere gegen die Staatsgewalt.

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Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.

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Ausschluss vom Richteramt

Ein Ausschluss vom Richteramt liegt vor, wenn ein Richter kraft Gesetzes in einer bestimmten Angelegenheit nicht tätig werden darf.

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Auswahlverschulden

Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler, umgangssprachlich (und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst) auch Kunstfehler genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (Abs. 1 BGB, Abs. 2 BGB).

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Berufung (Recht)

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.

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Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ist im Zivilrecht der Anspruch eines Rechtsinhabers gegen andere Rechtssubjekte, dass diese eingetretene rechtswidrige Handlungen beenden müssen oder künftige rechtswidrige Störungen zu unterlassen haben.

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Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

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Besitzauflassung

Die Besitzauflassung (lat. brevi manu traditio oder traditio brevi manu, dt. „Übergabe kurzer Hand“) ist eine besondere Vereinbarung bei Eigentumsübertragung bzw.

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Besitzkonstitut

Das Besitzkonstitut (lat. constitutum possessorium) ist eine besondere Vereinbarung beim Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach deutschem Sachenrecht.

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Bestimmtheitsgrundsatz

Bestimmtheitsgrundsatz, Bestimmtheitsgebot und Bestimmtheitsprinzip stehen für folgende Rechtsgrundsätze: in Deutschland.

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Beteiligung an einer Straftat (Deutschland)

Das deutsche Strafrecht normiert für Vorsatzdelikte mehrere Formen der Beteiligung an einer Straftat.

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Beweislast

Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.

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Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.

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Beweismittel

Beweismittel dienen bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts.

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Billigkeit

Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

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Bundesgericht (Schweiz)

Das Bundesgerichtsgebäude in Lausanne Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem Das Bundesgericht (BGer;, TF;, TF;, TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

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Bundesrecht bricht Landesrecht

Bundesrecht bricht Landesrecht (früher Reichsrecht bricht Landesrecht) ist eine Kollisionsregel gemäß dem Grundsatz lex superior derogat legem inferiorem („das höherrangige Gesetz verdrängt das niederrangige“) im deutschen und schweizerischen Recht.

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Casus Belli

Als Casus Belli (lat. ‚Kriegsfall‘) wird in der diplomatischen Sprache der Fall bezeichnet, in welchem ein Staat sich veranlasst sieht, einem andern den Krieg zu erklären.

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Caveat emptor

Caveat emptor ist ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Kaufrisiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist.

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Certiorari

Certiorari steht für.

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Civil Law

Civil Law bezeichnet.

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Clausula antiborussica

Das Deutsche Reich 1871–1918, mit Preußen in blauer Flächenfarbe Clausula antiborussica (lat. für „Klausel, die gegen Preußen gerichtet ist“) ist ein Begriff aus der deutschen Verfassungsgeschichte.

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Clausula rebus sic stantibus

Die clausula rebus sic stantibus (dt. etwa: Bestimmung der gleich bleibenden Umstände) ist ein ursprünglich aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Grundsatz.

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Codex Iustinianus

Corpus iuris civilis Romani. Institutiones et Digestae. ''Gothofredus'', 1583 Der Codex Iustinianus ist einer von vier Teilen des später so bezeichneten Corpus iuris civilis.

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Collegium (Rom)

Als collegium (auch corpus oder sodalicium) wird eine Institution des antiken römischen Vereinswesens bezeichnet.

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Common Law

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).

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Condictio

Die condictio (von) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer ''legis actio'', nämlich der legis actio per condictionem.

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Condictio causa data non secuta

Die Condictio causa data, causa non secuta ist die Rückforderung wegen Nichteintritt des erwarteten Erfolges.

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Condictio indebiti

Die condictio indebiti (übersetzt etwa: „Zurückforderung des Nichtgeschuldeten“) bezeichnet die Kondiktion, also die Rückforderung einer erbrachten Leistung, aufgrund einer tatsächlich bestehenden Nichtschuld.

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Condictio ob causam finitam

Bei der condictio ob causam finitam oder condictio causa finita handelt es sich um eine Art der Leistungskondiktion aus dem Bereicherungsrecht, die in Deutschland in Abs.

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Condictio ob rem

Die Condictio ob rem (deutsch: Zweckverfehlungskondiktion, unklassisch condictio causa data causa non secuta oder auch condictio ob causam datorum), eigentlich condictio ob rem dati re non secuta, ist der vielleicht seltenste Bereicherungsanspruch, den das deutsche BGB kennt.

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Condictio ob turpem vel iniustam causam

Die condictio ob turpem vel iniustam causam (lat. für Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds) ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist.

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Conditio-sine-qua-non-Formel

Die Conditio-sine-qua-non-Formel (von spätlateinisch conditio sine qua non, klassisches Latein: condicio sine qua non; wörtlich: „Bedingung, ohne die nicht“, Plural: conditiones sine quibus non) ist eine Formel aus der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis sowie der Philosophie.

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Consensus gentium

Consensus gentium (lat.: ‚Übereinstimmung der Völker‘) bezeichnet in der Philosophie eine Übereinstimmung bezüglich einer Idee, einer Annahme oder eines Glaubens, die sich universell findet und deren Verbreitung nicht auf Austausch beruht und daher in der gleichartigen Natur der Vernunft begründet sein soll.

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Consuetudo

Consuetudo (lat. für Gewohnheiten, Gepflogenheiten; pl. consuetudines) ist ein Begriff, der sowohl im rechtswissenschaftlichen als auch religiösen Sinne gebraucht wird.

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Contra legem

Contra legem (lateinisch contra – „gegen“; lex – „Gesetz“) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Cui bono

Die Frage Cui bono? /ˈkuːi ˈbɔnoː/ (lateinisch für „Wem zum Vorteil?“) – gelegentlich auch irrig Qui bono? zitiert – ist ein geflügeltes Wort, mit dem die Frage nach dem Nutznießer bestimmter Ereignisse oder Handlungen, beispielsweise von Verbrechen oder auch politischen Entscheidungen, gestellt wird.

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Cuius regio, eius religio

Cuius regio, eius religio, auch cuius regio, illius religio (lateinisch für wessen Gebiet, dessen Religion, im damaligen Sprachgebrauch oft wes der Fürst, des der Glaub’), ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben.

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Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen (gesetzlichen) Schuldverhältnis.

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Culpa post contractum finitum

Als culpa post contractum finitum (von lat. culpa.

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Cum grano salis

Cum grano salis („mit einem Korn Salz“) ist eine lateinische Redewendung.

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Cura in eligendo

Cura in eligendo (dt. Sorgfalt in der Auswahl) ist ein Begriff aus dem Schweizer Privatrecht, namentlich der Haftpflicht aus Geschäftsherrschaft, sog.

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Da mihi factum, dabo tibi ius

Da mihi factum, dabo tibi ius (auch: da mihi facta, dabo tibi ius) ist eine römische Rechtsregel.

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De jure / de facto

De jure (in der klassischen lateinischen Form de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“; de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.

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De lege lata

De lege lata (wörtl. nach hergebrachtem/erlassenem Recht) ist lateinisch und bedeutet „nach geltendem Recht“.

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De minimis

De minimis (etwa ‚um Kleinigkeiten‘) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden.

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De officiis

''De officiis''-Handschrift des 15. Jahrhunderts mit einer Buchmalerei von Giovanni Ricciardo di Nanno (Ausschnitt) De officiis (Von den Pflichten oder Vom pflichtgemäßen Handeln) ist ein philosophisches Spätwerk Marcus Tullius Ciceros.

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De-minimis-Beihilfe

Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“).

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Debitor

Debitor ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner aus Lieferungen und Leistungen.

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Dereliktion

Dereliktion (von lat. de.

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Detlef Liebs

Detlef Liebs (2011) Klaus Detlef Herbert Liebs (* 12. Oktober 1936 in Berlin) ist ein deutscher Rechtshistoriker und Hochschullehrer.

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Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

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Dieter Leipold (Jurist)

Dieter Leipold (* 1939 in Passau) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Hochschullehrer.

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Discovery (Recht)

Die Discovery (auch: pre-trial discovery; englische Rechtssprache: Voruntersuchung, gerichtlich angeordnete Vorlage von Beweismitteln, insbesondere von Urkunden) ist im Prozessrecht der Länder des Common Law ein förmliches Beweisverfahren.

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Do ut des

Die Phrase do ut des (lateinisch für ‚ich gebe, damit du gibst‘) beschreibt die Gegenseitigkeit als grundlegende Strategie sozialen Verhaltens.

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Dolo agit

Dolo agit ist die Abkürzung des lateinischen Rechtssatzes Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss).

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Dolus alternativus

Der dolus alternativus („alternativer Vorsatz“, von „der andere von zweien“; nativus „geboren“, „entstanden“) ist eine strafrechtliche Figur des Vorsatzes.

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Dolus directus

Dolus directus ist ein Oberbegriff für die Formen des unbedingten Vorsatzes im Strafrecht.

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Dolus generalis

Der dolus generalis ist eine strafrechtliche Figur des Vorsatzes.

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Duden

rahmenlos ''Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache.'' 1. Auflage, 1880 ''Duden, Orthographisches Wörterbuch,'' 3. Auflage, 1887 Der Duden entstand als ein Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt bezeichnet.

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Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im deutschen Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf.

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Einstimmigkeitsprinzip

Das Einstimmigkeitsprinzip (auch Unanimitätsprinzip genannt) garantiert, dass eine Entscheidung mehrerer Akteure einstimmig erfolgt, das heißt unter Beteiligung aller anwesenden Stimmberechtigten und ohne Gegenstimmen.

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Enteignung

Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung.

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Entgangener Gewinn

Entgangener Gewinn (lateinisch lucrum cessans) ist ein Begriff im Schadenersatzrecht.

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Entscheidung (Gericht)

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.

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Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts

Bände der Amtlichen Sammlung der Leitentscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE), hier die Bände 121 und 122 (Jahre 1995 bzw. 1996). Die Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (abgekürzt BGE) ist die amtliche Sammlung von Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts (BGer).

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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Erbvertrag

Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

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Error in persona

Bei einem error in persona (für „Irrtum in der Person“) verwechselt im Strafrecht der Täter die anvisierte Person oder Sache aufgrund einer fehlerhaften Identifizierung.

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Ersitzung

Ersitzung (lat. usucapioMax Kaser: Römisches Privatrecht. 15., verbesserte Auflage, 1989, ISBN 3-406-33726-0, § 25 II.

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Essentialia negotii

Essentialia negotii (lat. für „wesentliche Geschäftseigenschaften“) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt.

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Europäische Menschenrechtskonvention

300x300px Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, der einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats) enthält.

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Eventualvorsatz

Der Eventualvorsatz, der auch bedingter Vorsatz (seltener Eventualdolus) genannt wird, ist eine Form des strafrechtlichen Tatbestandsvorsatzes.

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Ex ante

Ex ante ist die zeitliche Perspektive in Analysen oder Beurteilungen, die künftige Ereignisse, Sachverhalte oder Zustände bewerten sollen.

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Ex contractu

Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen.

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Ex nunc

Ex nunc ist in der juristischen Terminologie die Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung.

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Ex post

Ex post ist die zeitliche Perspektive in Analysen oder Beurteilungen, die Ereignisse, Sachverhalte oder Zustände nachträglich bewerten sollen.

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Ex tunc

Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.

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Exceptio doli

Die Exceptio doli (Arglisteinrede; dolus.

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Falsa demonstratio non nocet

Falsa demonstratio non nocet (verkürzt zumeist: falsa demonstratio) ist lateinisch und bedeutet „eine falsche Bezeichnung schadet nicht“.

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Falsus procurator

Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter).

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Ferdinand I. (HRR)

150px Ferdinand I. (* 10. März 1503 in Alcalá de Henares bei Madrid; † 25. Juli 1564 in Wien) aus dem Geschlecht der Habsburger war von 1558 bis 1564 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

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Fiat iustitia et pereat mundus

''Fiat iustitia pereat mundus'' in Kolín Fiat iustitia et pereat mundus ist ein lateinisches Rechtssprichwort, das häufig mit Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde übersetzt wird.

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Fiduziarität

Fiduziarität (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) bezeichnet treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechts.

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Fiskalverwaltung

Übersicht Verwaltungshandeln Fiskalverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung ist das nicht-hoheitliche Verwaltungshandeln des Staates.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Forum (Platz)

Rekonstruktionszeichnung des Forum Romanum in Rom Ein Forum (lateinisch, Plural: Fora oder eingedeutscht Foren) war in den Städten des römischen Reiches ein Platz, der das politische, juristische, ökonomische und religiöse Zentrum des Orts bildete.

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Franz-Stefan Meissel

Franz-Stefan Meissel (* 23. April 1966 in Graz) ist ein österreichischer Rechtswissenschafter.

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Freiberuf

Freiberuf oder freier Beruf oder freiberufliche Tätigkeit steht für.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Göttliches Recht

Als göttliches Recht werden Rechtsnormen bezeichnet, die nach Ansicht der eine Rechtsordnung beherrschenden Religion auf Rechtssetzungen Gottes oder einer göttlichen Instanz zurückführbar sind (etwa auf die Zehn Gebote) und die daher unabänderlich gelten.

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Gebrauchsanmaßung

Die Gebrauchsanmaßung (von de und de) bezeichnet eine vorübergehende eigenmächtige (und damit unberechtigte) Nutzung von beweglichen Sachen unter zeitweiliger Brechung fremden Gewahrsams.

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Geburtsortsprinzip

Geburtsortsprinzip (auch Geburtsort-, kurz Orts-, oder Territorialprinzip) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden.

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Geheimer Vorbehalt

Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation oder reservatio mentalis) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Genus proximum et differentia specifica

Genus proximum et differentia specifica ist die abgekürzte Form der scholastischen Formulierung der klassischen Definitionsregel „definitio fi(a)t per genus proximum et differentiam specificam“.

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Georg Büchmann

Hans Meyer Grabstätte auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof in Berlin-Schöneberg August Methusalem Georg Büchmann (* 4. Januar 1822 in Berlin; † 24. Februar 1884 in Schöneberg) war ein deutscher Philologe, der insbesondere als Herausgeber der umfangreichen Zitatesammlung Geflügelte Worte bekannt wurde.

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Gerechter Krieg

Die Lehre vom gerechten Krieg ist eine in der abendländischen Rechtsgeschichte entwickelte Auffassung, der zufolge ein Krieg oder bewaffneter Konflikt zwischen Kollektiven – meist Staaten – dann und nur dann ethisch und rechtlich legitim ist, wenn er bestimmten Anforderungen genügt: Das Recht zum Krieg ist danach einer rechtmäßigen Autorität vorbehalten, die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen führen muss, während das Recht im Krieg die Einhaltung bestimmter Kriegsführungsregeln fordert, darunter die Verhältnismäßigkeit der Mittel und den Schutz von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsstand

Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.

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Gesamthandseigentum

Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Geschäftsführung ohne Auftrag

Die negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) ist die Wahrnehmung von Geschäften eines Geschäftsherren durch einen Geschäftsführer, ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt oder anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde.

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Geschäftsherrenhaftung

Unter Geschäftsherrenhaftung (auch: strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung) versteht man im deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht die Unterlassungshaftung einer vorgesetzten, in der Regel weisungsbefugten Person wegen der Nichtverhinderung von Straftaten Untergebener.

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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)

Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Gleichheitssatz

Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).

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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Grundsatz

Grundsatz (auch, aber nicht synonym: Axiom, Prinzip) ist eine Aussage, Erfahrung, Erkenntnis oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Handlungen, Tätigkeiten oder Unterlassungen bildet.

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Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Haakjöringsköd-Fall

''Håkjerring'' Der Haakjöringsköd-Fall ist ein Urteil des deutschen Reichsgerichts vom 8.

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Habeas Corpus

Habeas Corpus (englische Aussprache; in der Bedeutung: „Du sollst/mögest den Körper (zur Verfügung) haben (bzw. halten).“) bezeichnet im Common Law das Recht jedes Verhafteten auf Haftprüfung durch ein Gericht, womit er sich vor willkürlichem Freiheitsentzug schützen kann.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Höhere Gewalt

Loma-Prieta-Erdbeben vom 17. Oktober 1989 Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (subjektive Voraussetzung).

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.

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Hic et nunc

Hic et nunc (deutsch: ‚hier und jetzt‘) ist eine Zwillingsformel, die ‚sofort‘ und ‚auf der Stelle‘ bedeutet.

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Hoffnungskauf

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Ein Hoffnungskauf ist ein Kaufvertrag, der die Chance auf einen möglichen Gewinn zum Gegenstand hat.

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Hugo Grotius

100px Hugo Grotius (* 10. April 1583 in Delft, Republik der Vereinigten Niederlande; † 28. August 1645 in Rostock) war ein politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter und früher Aufklärer sowie Vorkämpfer des Toleranzgedankens in religiösen Fragen.

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Id quod actum est

Id quod actum est ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache.

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Ignorantia legis non excusat

Ignorantia legis non excusat (auch ignorantia iuris non excusat oder ignorantia iuris neminem excusat) ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit mit der Bedeutung „Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe“ („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“) bekannt ist.

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Impossibilium nulla est obligatio

Der Rechtsgrundsatz Impossibilium nulla est obligatio (deutsch: „Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit“) trägt dem Umstand Rechnung, dass der Leistungsschuldner dem Gläubiger nicht eine Leistung zu erbringen hat, die ihm zu leisten unmöglich ist.

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In dubio mitius

In dubio mitius (iudicare) ist eine lateinische Redewendung und ein Rechtsgrundsatz.

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In dubio pro reo

Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.

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In flagranti

Emblem ''in flagranti'', Antwerpen 1607 In flagranti ist eine aus dem Lateinischen übernommene Redensart (eigentlich: in (crimine) flagranti „solange das Verbrechen noch brennt“) und bedeutet „auf frischer Tat“.

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In medias res

In medias res, auch medias in res, ist eine lateinische Phrase und bedeutet „mitten in die Dinge“.

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In pari turpitudine melior est causa possidentis

In pari turpitudine melior est causa possidentis, bezeichnet den Grundsatz, dass bei Sittenverstoß beider Parteien der streitige Gegenstand bei dem Empfänger oder Besitzer verbleibt.

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Insichgeschäft

Mit dem Rechtsbegriff des Insichgeschäfts (auch Selbstkontraktion) wird im deutschsprachigen Privatrecht ein Rechtsgeschäft bezeichnet, das jemand als Vertragspartner auf der einen Seite mit sich selbst und für eine andere Seite als Vertreter eines Dritten oder als Stellvertreter zweier oder mehrerer Parteien (Doppel- oder Mehrvertretung) abschließt.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Inter arma enim silent leges

Inter arma enim silent leges ist ein lateinisches Sprichwort, in deutscher Übersetzung etwa: „Denn unter den Waffen schweigen die Gesetze“.

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Inter partes und inter omnes

Als Wirkung inter partes (lat.: „zwischen den Parteien“) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt (siehe § 325 ZPO).

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Internationale Handelskammer

Die Internationale Handelskammer (englisch: International Chamber of Commerce, französisch: Chambre de commerce internationale; kurz ICC) ist eine internationale nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Paris.

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Internationale Zuständigkeit

In der Rechtswissenschaft entscheidet die internationale Zuständigkeit bei Fällen mit Auslandsberührung, in welchem Staat ein Gericht zur Entscheidung über die Rechtsstreitigkeit berufen ist.

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Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IGH;, CIJ;, ICJ) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast im niederländischen Den Haag.

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Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH;, ICC;, CPI) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen.

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Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.

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Ipso iure

Ipso iure (für „durch das Recht selbst“; deutsche Schreibung gemäß Duden ipso jure, deutsche Entsprechung von Rechts wegen (v. R. w.), auch „kraft Gesetzes“) ist in der Rechtsprechung eine lateinische Phrase, wonach eine rechtliche Wirkung oder ein rechtlicher Erfolg ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten eintritt.

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Irrtumslehren im deutschen Strafrecht

Der Begriff des Irrtums bezeichnet im '''deutschen Strafrecht''' die Unkenntnis oder die Fehlvorstellung des Straftäters bezüglich eines rechtlich relevanten Umstands.

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Itio in partes

Itio in partes (lat.) bedeutet das „Auseinandertreten“ der verschiedenen Parteien.

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Iudex a quo

Iudex a quo (lat.) ist ein Begriff aus dem Bereich des Rechts.

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Iudex ad quem

Iudex ad quem (Latein) ist ein Begriff des römischen Rechts.

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Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit allen Rechts, das auf Rechtsnormen oder gesetzesgleichen Grundlagen beruhte.

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Ius cogens

Unter ius cogens (für zwingendes Recht, auch jus cogens geschrieben) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf.

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Ius gentium

Als Ius gentium (lateinisch etwa gemeinsames Recht der Völker) wurden im römischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, die in der Praxis den Umgang mit Auswärtigen oder Fremden (''peregrini'') regelten (Fremdenrecht).

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Ius gladii

Das ius gladii (deutsch ‚Schwertrecht‘) bezeichnete die juristische Vollmacht, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit, außerhalb Roms die Todesstrafe auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.

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Ius honorarium

Das ius honorarium (aus) ist das Amtsrecht, das im antiken Rom durch Inhaber von Ehrenämtern, insbesondere jedoch vom Prätor ausgeübt wurde.

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Ius indigenatus

Ius indigenatus ist ein Rechtsbegriff, welcher das Bürgerrecht in Preußen bezeichnet.

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Ius postliminii

Das ius postliminii, (dt. „Heimkehrrecht“) gewährte dem römischen Bürger im antiken Rom nach Abwesenheit im Ausland oder nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft, den Rückerhalt seiner ursprünglichen Rechte und Sachen.

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Ius primae noctis

Das Gemälde ''Das Herrenrecht'' von Wassili Dmitrijewitsch Polenow (1874) zeigt, wie ein alter Mann seine Töchter zum Feudalherrn bringt. Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht; französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du seigneur) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz (Stechgroschen) zu verlangen.

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Ius respondendi

Das ius respondendi ex auctoritate principis (wörtlich „Recht, mit kaiserlicher Autorität Antwort zu geben“) wurde im römischen Recht vom Kaiser an einzelne Juristen verliehen, die dadurch legitimiert waren, in Rechts- und Gesetzesanfragen stellvertretend für den Kaiser zu antworten.

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Ius strictum

Ius strictum ist strenges Recht, das ohne Rücksicht auf konkrete Gegebenheiten des Einzelfalles (bindend) anzuwenden ist.

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Ius variandi

Das Ius variandi ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache und bezeichnet das Recht eines Gläubigers, verschiedene Ansprüche wahlweise geltend zu machen.

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Jedem das Seine

Abbildung aus dem Stammbuch des Kaufherrn Jonas Deutschländer, 1726–1729 Jedem das Seine, lateinisch suum cuique, ist seit antiken philosophischen Theorien der Moral und Politik ein für die Fassung von Begriffen des Rechts und der Gerechtigkeit, insbesondere der Verteilungsgerechtigkeit, vielfach ins Spiel gebrachtes Prinzip (siehe auch Verteilungsprinzip).

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Justinian I.

Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.

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Kanonisches Recht

Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben: Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berücksichtigen.

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Kassatorische Entscheidung

Eine kassatorische Entscheidung (von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören), oder kurz Kassation, ist eine aufhebende Rechtsmittelentscheidung, nach der die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird.

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Kasus

Der Kasus (Pl.: Kasus mit langem u) (auch: der Fall) ist eine grammatische Kategorie, das heißt eine Kategorie in der Flexion der nominalen Wortarten.

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Kaufmann (HGB)

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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Kirchenhoheit

Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra).

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Kirchenrecht

Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche.

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Klaus Adomeit

Klaus Adomeit (* 1. Januar 1935 in Memel; † 4. Februar 2019) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, der von 1975 bis 2000 als Professor Rechtstheorie, Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin lehrte.

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Konsens

Der Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

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Ladung (Recht)

Unter einer Ladung (je nach Rechtsgebiet und behördlicher Praxis auch Vorladung; veraltet auch Zitation; im alten Rom) versteht man im Rechtswesen die Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle (Behörde oder vor Gericht).

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Laesio enormis

Unter Laesio enormis (lateinisch wörtlich „übermäßige Schädigung“, „ungeheure Verletzung“) wird im juristischen Sprachgebrauch eine außergewöhnliche, übervorteilende Verkürzung der Vertragsgerechtigkeit bezeichnet, die ihren Ursprung im römischen Recht hat.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

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Legalzession (Deutschland)

Die Legalzession ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt.

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Lege artis

Lege artis („nach den Regeln der Kunst“, von, „Gesetz“ und, „Kunst“) ist im Haftungsrecht der Rechtsgrundsatz, wonach eine vertragliche Leistungspflicht entsprechend dem Stand der Wissenschaft, den anerkannten Regeln der Technik, den gesellschaftlichen Normen oder den Rechtsnormen sowie unter Einsatz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu erfüllen ist.

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Legitimität

Legitimität bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc.

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Lex causae

Als lex causae (lat. etwa ‚das auf den Einzelfall anwendbare Recht‘) bezeichnet man im Internationalen Privatrecht das Recht, das gemäß den Kollisionsnormen in der Sache selbst maßgebend ist.

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Lex commissoria

Im römischen Recht war die lex commissoria die Verfallsklausel.

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Lex fori

Lex fori (für ‚Recht‘ bzw. ‚Gesetz des Gerichts‘) ist eine der wesentlichen Rechtsanwendungsregeln für das Internationale Privatrecht.

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Lex imperfecta

Von einer Lex imperfecta (lateinisch „unvollständiges Gesetz“) wird gesprochen, wenn ein gesetzlicher Tatbestand im Sinne des Wenn-Dann-Schemas (ausnahmsweise) keine Rechtsfolge vorsieht.

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Lex loci laboris

Lex loci laboris (lat.

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Lex mercatoria

Als Lex mercatoria bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein im Mittelalter entstandenes Gewohnheitsrecht der Handelsleute, das auf grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte angewandt wurde, z. B.

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Lex perfecta

Der Begriff der lex perfecta (lat. für vollkommenes Gesetz) bezeichnet in der Rechtswissenschaft seit dem Gemeinen Recht eine Rechtsnorm, deren Verletzung als Rechtsfolge zwar keine Strafe, aber die Nichtigkeit der Rechtshandlung nach sich zieht.

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Lex posterior derogat legi priori

Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz vorgeht.

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Lex rei sitae

Die Lex rei sitae (Recht der belegenen Sache) bezeichnet das Recht des Ortes, an dem sich eine Sache aktuell und physisch befindet.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Liste der actiones des Römischen Privatrechts

;D. 44,7,51 (Celsus libro tertio digestorum) Nihil aliud est actio quam ius quod sibi debeatur, iudicio persequendi.

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Liste lateinisch-deutscher Verwandtschaftsbezeichnungen

In der folgenden Liste lateinisch-deutscher Verwandtschaftsbezeichnungen sind Bezeichnungen aufgeführt, die in Quellen der Antike bis ins Mittelalter, in Kirchenbüchern sogar bis zur Französischen Revolution anzutreffen sind.

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Liste lateinischer Phrasen/C

Initiale C.

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Liste lateinischer Phrasen/E

Initiale E.

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Liste lateinischer Phrasen/M

Initiale M.

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Lucidum intervallum

Der Begriff Lucidum intervallum (lat. lichter Augenblick) bezeichnet einen Moment, in dem eine Person trotz einer zugrundeliegenden Bewusstseinsstörung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

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Mancipatio

Die mancipatio (eingedeutscht Manzipation) war ein bedeutendes Rechtsgeschäft des ius civile im antiken römischen Rechtsverkehr.

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Mandamus

Mandamus (lat. wir ordnen an) ist ein Rechtsterminus, der eine gerichtliche Entscheidung in der Nebensache bezeichnet, also jede, zumeist an einen Dritten oder an eine staatliche Stelle gerichtete Anordnung oder Verfügung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.

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Marcus Tullius Cicero

Kapitolinischen Museen (Inv. 589) Cicero, Stich nach antik beschriftetem Porträt im Apsley House, London Marcus Tullius Cicero (Aussprache in klassischem Latein etwa, deutsche Aussprache des Lateinischen meist, Aussprache im Deutschen; * 3. Januar 106 v. Chr. in Arpinum; † 7. Dezember 43 v. Chr. bei Formiae) war der berühmteste Redner des alten Rom, zudem Anwalt, Schriftsteller, Philosoph und Politiker, der als Homo novus im Jahr 63 v. Chr.

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Mater semper certa est

Das lateinische Rechtssprichwort Mater semper certa est („die Mutter ist immer sicher“) bezieht sich auf die Mutter im Rechtssinne.

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Max-Planck-Gesellschaft

Standort der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., kurz Max-Planck-Gesellschaft oder MPG, ist eine der führenden deutschen Institutionen im Bereich der Grundlagenforschung.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Mord (Deutschland)

Mord ist in Deutschland die vorsätzliche Tötung eines Menschen mit mindestens einem Mordmerkmal.

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Mord (Schweiz)

Mord bezeichnet in der Schweiz ein Tötungsdelikt, das als Qualifikation der vorsätzlichen Tötung betrachtet wird.

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Nasciturus

Nasciturus bezeichnet.

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Ne bis in idem

Ne bis in idem ‚nicht zweimal in derselben Sache‘, oder bis de eadem re ne sit actio ‚zweimal sei zur selben Sache keine Verhandlung‘, ist die lateinische Formulierung eines Rechtsgrundsatzes des Römischen Rechts, dessen Kerngedanke schon beim athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.) in seiner Einrede gegen Nausimachos und Xenopeithes (Παραγραφή προς Ναυσίμαχον και Ξενοπείθην) nachzuweisen ist (D. 38,4): Ὅτι δ᾽ οὐκ ἐῶσιν οἱ νόμοι περὶ τῶν οὕτω πραχθέντων αὖθις δικάζεσθαι, νομίζω μὲν ἅπαντας ὑμᾶς εἰδέναι (Dass die Gesetze es nicht zulassen, über das, was so ausgehandelt worden ist, erneut gerichtlich zu urteilen, wisst ihr, glaube ich, alle.). Der Rechtsgrundsatz beschreibt einen Teilaspekt der materiellen Rechtskraft: Ein mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbares Urteil klärt einen bestimmten Sachverhalt im Umfang des Tenors abschließend.

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Ne ultra petita

Der Grundsatz ne ultra petita (lat. nicht über das Geforderte hinaus) (eigentlich ne eat iudex ultra petita partium oder iudex ne eat ultra petita (lat. nie gehe der Richter über den Antrag der Parteien hinaus)) besagt, dass ein Gericht dem Kläger nicht mehr zusprechen darf, als vom Kläger beantragt wurde.

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Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet

Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet (mitunter auch in der Formulierung „nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet“ oder „nemo dat quod non habet“) ist ein in den iustinianischen Digesten enthaltener Rechtsgrundsatz des Corpus iuris civilis.

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Niemandsland

Ersten Weltkrieg Der Begriff Niemandsland bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also.

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Nikolaus Benke

Nikolaus Benke (* 1954 in Wien) ist ein österreichischer Rechtswissenschafter.

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Nolo contendere

Plea of nolo contendere (auch no contest, stand mute; lateinisch für: Ich möchte nicht streiten, Ich bestreite nicht) ist eine mögliche Einlassung des Angeklagten in US-amerikanischen Strafprozessen, in der dieser die gegen ihn erhobenen Anklagevorwürfe weder bestätigt noch abstreitet.

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Nomen nominandum

Nomen nominandum (für „ zu nennender Name“) ist eine lateinische Phrase, die heute im Sinne von „Der Name ist hier einzusetzen“ verwendet wird.

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Non decipitur, qui scit se decipi

Non decipitur, qui scit se decipi (dt.: Es wird nicht getäuscht, wer weiß, dass er getäuscht wird) ist eine auf Ulpian zurückgehende römische Rechtsregel.

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Non liquet

Der lateinische Begriff non liquet kommt ursprünglich aus dem römischen Gerichtsverfahren und bedeutet „es ist nicht klar“.

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Notwehr (Deutschland)

Notwehr bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Novation

Die Novation ((Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld.

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Nudum ius

Der Rechtsbegriff nudum ius, lat.

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Nulla poena sine culpa

Der Schuldgrundsatz nulla poena sine culpa ist eine bedeutende Rechtsregel im Strafrecht: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft (Schuldprinzip, wörtliche Übersetzung der Formel: „keine Strafe ohne Schuld“).

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Nulla poena sine lege

Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht.

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Obiter dictum

Ein Obiter Dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die nicht die gefällte Entscheidung trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Offerta ad incertas personas

Das Rechtsinstitut der Offerta ad incertas personas (dt.: „Angebot an unbestimmte Personen“) bezeichnet ein rechtsverbindliches Angebot, das sich an einen unbestimmten Personenkreis als Vertragspartner richtet.

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Omissio libera in causa

Die omissio libera in causa (lat. wörtlich für: „freie Unterlassung in der Ursache“) ist eine Rechtskonstruktion der Rechtswissenschaft.

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Omnimodo facturus

Der omnimodo facturus (auch alias facturus) ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts.

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Pacta sunt servanda

Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.

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Pacta tertiis nec nocent nec prosunt

Pacta tertiis nec nocent nec prosunt (lateinisch; oft auch kurz: pacta-tertiis-Grundsatz oder pacta-tertiis-Regel; auf Deutsch etwa: „weder schaden Verträge Dritten noch nützen sie ihnen“) ist ein ursprünglich aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Rechtsgrundsatz.

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Pactum de non cedendo

Das Pactum de non cedendo bestimmt ein vereinbartes Abtretungsverbot.

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Pactum de non petendo

Ein pactum de non petendo (lat.: Vertrag, nicht zu fordern) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein Stillhalteabkommen, namentlich eine Vereinbarung, einen Anspruch nicht geltend zu machen, wobei gleichgültig ist, ob dieser besteht, bestehen wird, vermeintlich oder veritabel ist, übertragen, vererbt, auflösend und/oder aufschiebend bedingt oder unbedingt, streitig oder unstreitig ist.

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Pandekten

Institutionen.

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Par conditio creditorum

Die par conditio creditorum (.

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Par in parem non habet imperium

Par in parem non habet imperium ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass Gleiche über Gleiche keine Macht haben.

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Pari-passu-Klausel

Die Pari-passu-Klausel („im gleichen Schritt“; Gleichrangerklärung) ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, die auf den Gleichrang gegenwärtiger und künftiger unbesicherter Forderungen gegen einen Schuldner abzielt.

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Peius

Peius ist der lateinische Ausdruck für etwas Schlechteres, Geringeres, hergeleitet aus der unregelmäßigen Steigerung des Adjektivs malus (.

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Per curiam

Per curiam (lat. ‚durch das Gericht, im Namen des Gerichts‘) ist ein Rechtsbegriff, der ein Gerichtsurteil beschreibt, welches den gesamten Standpunkt eines Kollegialgerichts anonym und ohne Sondervotum formuliert.

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Perpetuatio fori

Der Grundsatz der perpetuatio fori (lat. Fortbestehen des Gerichtsstands) bestimmt, dass ein einmal örtlich oder sachlich zuständiges Gericht zuständig bleibt, auch wenn sich später die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen so ändern, dass jetzt ein anderes Gericht zuständig wäre.

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Pflegschaft

Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.

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Politisches System Belgiens

Philippe, belgisches Staatsoberhaupt (2013) Alexander De Croo, belgischer Premierminister Das politische System Belgiens beschreibt, wie im Königreich Belgien die staatlichen und außerstaatlichen Einrichtungen infolge bestimmter politischer Entscheidungsprozesse allgemeinverbindliche Regeln treffen.

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Positiver Schaden

Von einem positiven Schaden (lat. damnum emergens) spricht man im Schadenersatzrecht, wenn ein vorhandenes Vermögensgut gemindert oder zerstört wird bzw.

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Possessorischer Besitzschutzanspruch

Der possessorische Besitzschutzanspruch (lat.: possessio.

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Praeter legem

Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft.

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Präjudiz

Als Präjudiz (lat. praeiudicium ‚Vorentscheid‘) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst.

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Preisgefahr

Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Prima facie

Der Terminus prima facie (für ‚dem ersten Anschein nach‘, ‚auf den ersten Blick‘; wörtlich: ‚mit / bei erstem Gesicht‘) wird im Deutschen in der Bedeutung „bis auf Widerruf“, „solange sich keine gegenteiligen Evidenzen einstellen“ verwendet.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Privilegium de non appellando

Das Privilegium de non appellando (von ‚(be)nennen‘, ‚rufen‘; auch Appellationsprivileg) wurde im Mittelalter vom Kaiser vergeben und gab einem adeligen Territorialherrn das Recht (Ius), seinen Untertanen zu verbieten, den Kaiser als gerichtlich höhere Instanz anzurufen (im heutigen Sprachgebrauch: „Berufung einlegen“).

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Pro bono

pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit).

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Pro domo

Pro domo (für das Haus) ist eine lateinische Redewendung, die auf den Titel einer Rede Ciceros vom Jahr 57 v. Chr.

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Pro hac vice

Der lateinische Ausdruck pro hac vice bedeutet „für dieses (eine) Mal, ausnahmsweise“.

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Pro rata temporis

Mit der lateinischen Wendung pro rata temporis (lat. etwa ‚zeitanteilig‘) ist insbesondere in Recht und Wirtschaft die Verteilung eines Geldbetrages auf Zeitabschnitte entsprechend der Dauer der Zeitabschnitte gemeint.

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Probatio diabolica

Als Probatio diabolica (lat. teuflische Beweisführung) bezeichnet man im klassischen römischen Recht wie z. B.

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Protestatio facto contraria non valet

Protestatio facto contraria non valet (lat.: ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht) ist eine Regel aus dem römischen Recht, wonach ein zum Ausdruck gebrachter Vorbehalt unwirksam ist, der mit dem gleichzeitigen, eigenen Verhalten faktisch in Widerspruch steht.

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Prozessstandschaft

Prozessstandschaft ist die Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen.

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Publilius Syrus

Publilius Syrus (fälschlich auch Publius Syrius; Praenomen und Lebensdaten unbekannt) war ein römischer Mimen-Autor im 1.

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Quid pro quo

Quid pro quo (lateinisch für „dies für das“) ist ein Rechtsgrundsatz und ökonomisches Prinzip, nach dem eine Person, die etwas gibt, dafür eine angemessene Gegenleistung erhalten soll.

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Quod non legitur

Quod non legitur, non creditur, auch quod non est in actis, non est in mundo, ist eine Prozessmaxime aus dem römischen Recht.

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Ratio decidendi

Ratio decidendi (oder, lat. „Entscheidungsgrund“) oder holding bedeutet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung.

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Ratio legis

Unter der Ratio des Gesetzes (lateinisch ratio legis) oder Ratio einer Norm verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Hauptgedanken einer Rechtsnorm, den Grund, warum eine Norm besteht.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rückwirkung

Der Rechtsbegriff der Rückwirkung beschäftigt sich mit der Rechtsfrage, ob Gesetze ihre Wirkung für Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

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Recht zum Besitz

Das Recht zum Besitz (auch Besitzrecht oder RZB) bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Recht, eine Sache zu besitzen.

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Rechtsfortbildung

Unter Rechtsfortbildung wird eine über die Gesetzesauslegung hinausgehende Form der angewandten Rechtswissenschaft bezeichnet, mit der geltendes Recht geschaffen wird.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Reformatio in peius

Reformatio in Peius (orthographisch auch Kleinschreibung zulässig; aus lat. reformatio „Veränderung“ und peius „das Schlechtere“; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff.

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Res extra commercium

Res extra commercium (übersetzt: Sache(n) außerhalb des Geschäftsverkehrs) sind Sachen, die als Staatsvermögen dem Privatrechtsverkehr entzogen sind.

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Res inter alios acta

Res inter alios acta (lat. Dinge, getan zwischen Dritten) ist in der Rechtswissenschaft ein Grundsatz der römischen Vertragslehre, wonach in einem Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragsparteien das Handeln anderer nicht maßgeblich ist.

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Res ipsa loquitur

Der Res ipsa loquitur Grundsatz (lat.: „Die Sache selbst spricht.“) ist ein im common law entwickeltes Institut der Beweiserleichterung im Zivilprozess bei fahrlässiger Schädigung.

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Res iudicata

Als res iudicata (für ‚entschiedene Sache‘) bezeichnet man in der juristischen Terminologie ein rechtskräftig ergangenes Urteil durch ein anderes Gericht bzw.

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Res mancipi

Res mancipi war eine der Eigentumskategorien im römischen Recht.

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Res sacra

Als res sacra (lat. „heilige Sache“, Pl. res sacrae) bezeichnet man im deutschen Staatskirchenrecht Vermögensgegenstände der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die unmittelbar kultischen Zwecken dienen.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Rolf Lieberwirth

Gertraudenfriedhof in Halle an der Saale Rolf Lieberwirth (* 1. Dezember 1920 in Halle an der Saale; † 5. April 2019 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Satz vom ausgeschlossenen Dritten

Der Satz vom ausgeschlossenen Dritten (wörtlich „ein Drittes ist nicht gegeben“ oder „ein Drittes gibt es nicht“;, LEM) oder Prinzip des zwischen zwei kontradiktorischen Gegensätzen stehenden ausgeschlossenen Mittleren (lat. principium exclusi tertii sive medii inter duo contradictoria) ist ein logisches Grundprinzip und Axiom, das besagt, dass für eine beliebige Aussage nur die Aussage selbst oder ihr (komplementäres) Gegenteil gelten kann; eine dritte Möglichkeit, also dass lediglich etwas Mittleres gilt, das weder die Aussage ist noch ihr Gegenteil, sondern irgendetwas dazwischen, kann es nicht geben.

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Schadenersatz

In Österreich finden sich die grundlegenden Bestimmungen für Schadenersatz in den §§ 1293 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch Schmerzengeld, in der Schweiz Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h.

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Schuld (Strafrecht)

Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Täters.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldnerverzug

Schuldnerverzug bezeichnet.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schweigen (Recht)

Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungsgehalt und erzielt im rechtsgeschäftlichen Verkehr deshalb keine Wirkung.

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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (lat. cessio in securitatem debiti) ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung – nicht Befriedigung – eines Kreditgebers wegen seiner (Kredit-)Forderung bezweckt, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung abtritt.

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Simultanitätsprinzip

Das Simultanitätsprinzip (auch: Koinzidenzprinzip) ist im Sinne von i. V. m.

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Sine ira et studio

Sine ira et studio (lateinisch für „ohne Zorn und Eifer“; bildungssprachlich mit der Bedeutung ‚ohne emotionale Beteiligung und Parteinahme, sachlich und objektiv‘) lautet die Maxime, gemäß welcher der römische Historiograph Tacitus (ca. 58–120) in seinem Werk vorgehen wollte.

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Sondervotum

Mit dem Begriff Sondervotum, auch genannt Minderheitenvotum, wird als die abweichende Meinung eines oder mehrerer Richter bei der Entscheidungsfindung eines Spruchkörpers bezeichnet, die mit der mehrheitlichen Auffassung nicht übereinstimmt.

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Staatskirchenrecht

Als Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

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Status quo

Status quo (für „bestehender (aktueller) Zustand“, eigentlich „Zustand, in dem …“ oder „Zustand, durch den …“) bezeichnet den gegenwärtigen Zustand einer Sache, der in der Regel zwar problembehaftet ist, bei dem aber die bekannten Möglichkeiten zur Abhilfe ebenfalls problembehaftet sind.

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Stellvertretendes Commodum

Als stellvertretendes commodum wird im Schuldrecht ein Vermögensvorteil bezeichnet, der wirtschaftlich an die Stelle eines geschuldeten Gegenstands tritt und nur deshalb eintritt, weil der geschuldete Gegenstand nicht mehr geleistet werden muss.

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Stipulation

Bei der Stipulation (lat. stipulatio.

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Streik

Öffentlichen Dienst in Hamburg am 12. April 2018 Kita-Warnstreik der Sozial- und Erziehungsdienste am 13. Mai 2022 in Hamburg Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen.

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Streitgegenstand

Der Streitgegenstand bezeichnet den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht.

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Subpoena

Die Subpoena (Aussprache:, vom Lateinischen sub poena für unter Strafe) ist eine Form der strafbewehrten rechtlichen Anordnung im Discovery genannten Beweisaufnahmeverfahren der Länder des Common Law.

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Sui generis

Sui generis (lat.: eigener Art) ist ein Fachausdruck mit der wörtlichen Bedeutung „eigener Gattung oder Ordnung, eigenen Geschlechts“ oder „einzigartig in seinen Charakteristika“.

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Superädifikat

Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich (§ 435 ABGB) ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt) und „nicht stets darauf bleiben soll“, beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen.

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Surrogation

Eine Surrogation (lat.) stellt im Zivilrecht eine gesetzlich geregelte besondere Art und Weise der Ersetzung eines Vermögensgegenstandes durch einen anderen Gegenstand oder eine Ersatzforderung dar und wird begrifflich von Surrogat (.

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Susanne Hähnchen

Susanne Hähnchen (* 20. Mai 1969 in Berlin-Pankow) ist eine deutsche Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Tantum devolutum, quantum appellatum

Tantum devolutum, quantum appellatum „(Nur) so weit übertragen wie angefochten“ ist eine römische Rechtsregel, die den Devolutiveffekt von Rechtsbehelfen beschreibt.

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Tatbestandsirrtum

Der Tatbestandsirrtum („Unkenntnis der Wahrheit“), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen.

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Tatentschluss

Der Tatentschluss ist ein Rechtsbegriff der Versuchsstrafbarkeit im deutschen Strafrecht und entspricht dem Tatbestandsvorsatz zur vollendeten Tat.

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Tatsache

Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.

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Tötungsdelikt

>20 Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, der eine Tat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe stellt.

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Testierwille

Der Testierwille des Erblassers ist unbedingte Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments.

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These

Die These (von) bezeichnet eine zu beweisende Behauptung oder einen Leitsatz.

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Totschlag (Deutschland)

Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die für den Straftatbestand Mord relevanten persönlichen und tatbezogenen Merkmale noch die die Strafandrohung mindernde Kriterien für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.

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Traditio ex iusta causa

Traditio ex iusta causa („Übergabe aus einem gültigen Grund“), verkürzt als Traditio bezeichnet, ist ein sachenrechtlicher Begriff zur Eigentumsübertragung im antiken römischen Recht.

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Tu quoque

Als Tu-quoque-Argument (‚auch du‘) wird der argumentative Versuch bezeichnet, eine gegnerische Position oder These durch einen Vergleich mit dem Verhalten des Gegners zurückzuweisen.

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Ultima Ratio

Die Ultima Ratio (von, hier: „letzter, äußerster“ und ratio, hier: „Mittel, Möglichkeit“) bezeichnet allgemein den letzten Lösungsweg, das letzte Mittel oder den letzten Ausweg in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen Lösungsvorschläge verworfen wurden, da mit ihnen keine – oder angeblich keine – Einigung erzielt werden konnte.

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Ultra posse nemo obligatur

Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet.) besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann.

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Umkehrschluss

Der Umkehrschluss oder Gegenschluss („Argument aus dem Gegensatz“) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm, die in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen wird.

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Unschuldsvermutung

Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der die Unschuldsvermutung garantiert (auf Englisch). Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, welches besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist.

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Unternehmensstrafrecht

Als Unternehmensstrafrecht, auch Verbandsstrafrecht, wird ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts bezeichnet, das die Sanktionierung von juristischen Personen und Personenverbänden durch Kriminalstrafen regelt.

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Uti possidetis

Uti possidetis (lateinisch wie ihr besitzt; vollständig: uti possidetis, ita possideatis – „wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen“) ist eine Ausformung des völkergewohnheitsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes.

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Vater

Ein Vater (rechts) mit Kind (2006) Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium (lat. für „Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten“, vereinfacht: widersprüchliches Verhalten, Selbstwiderspruch) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, welcher sich wiederum aus der Generalklausel des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

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Verarbeitung (Recht)

Unter Verarbeitung versteht man im Sachenrecht die Herstellung oder Umbildung bisher rechtlich selbständiger Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verbindung (Recht)

Verbindung bedeutet im Sachenrecht die technische Verbindung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verfahrensvoraussetzung

Verfahrensvoraussetzungen (auch Prozessvoraussetzungen genannt) sind wesentliche objektive Bedingungen, die vorliegen müssen, damit ein Verfahren vor einem Gericht durchgeführt werden darf.

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Verfassung des Königreichs Belgien

Die Verfassung des Königreichs Belgien ist die in geänderter Fassung noch immer gültige Verfassung Belgiens vom 7.

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Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (abgekürzt VSD) stellt einen Sonderfall des Vertrages zugunsten Dritter dar.

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Vertrag zugunsten Dritter

Ein schuldrechtlicher Vertrag, der im Rahmen seiner inter partes-Wirkung grundsätzlich nur die Vertragsparteien bindet, kann mittels entsprechender Abrede ausnahmsweise zu einem Vertrag zugunsten Dritter (VzD) ausgestaltet werden.

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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen sowie die Abwicklung, Rechtswirkungen und Verletzung von Verträgen regeln.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Vis absoluta

Im Strafrecht wird beim Rechtsbegriff der Gewalt zwischen zwei Formen unterschieden: vis absoluta und vis compulsiva.

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Vis compulsiva

Vis compulsiva (lat. „zwingende Gewalt“) ist ein Rechtsbegriff im Strafrecht.

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Volenti non fit iniuria

Der vom römischen Juristen Ulpian verfasste Grundsatz Volenti non fit iniuria (lateinisch für Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht) prägt den rechtlichen Grundsatz der Einwilligung.

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Vollstreckungstitel (Deutschland)

Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

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Vormundschaft

Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Vorsätzliche Tötung (Schweiz)

Die vorsätzliche Tötung ist in der Schweiz der Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötungsdelikte und wird nach des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren bestraft.

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Vorsicht

Vorsicht bezeichnet die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und gefahrenträchtige Situationen durch geeignete Verhaltensweisen zu vermeiden.

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Vorvertrag

Der Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen.

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Wiederaufnahme des Verfahrens

Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet worden war.

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wolfgang Löwer

Wolfgang Löwer (* 10. Juni 1946 in Wuppertal) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und emeritierter Professor für Öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

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Zehn Gebote

Dekalog-Pergament von Jekuthiel Sofer, 1768 (heute in der Bibliotheca Rosenthaliana, Amsterdam) Danziger Marienkirche (1480–1490)Viola Hildebrand-Schat: ''Die Danziger Gebote-Tafeln als Spiegel ihrer Zeit.'' Acta Universitatis Nicolai Copernici (2011) Die Zehn Gebote, auch die Zehn Worte oder der Dekalog genannt, sind eine Reihe von Geboten und Verboten (hebr. Mitzwot) des Gottes Israels, JHWH, im Tanach, der Hebräischen Bibel.

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Zeuge vom Hörensagen

Als Zeuge vom Hörensagen wird im deutschen Recht ein Zeuge bezeichnet, der Angaben bekundet, die jemand ihm gegenüber zu einem bestimmten Ereignis gemacht hat.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

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Zueignungsabsicht

Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).

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Zufälliger Untergang

Unter der Gefahr des zufälligen Untergangs, einem unbestimmten Rechtsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ist die von keiner Vertragspartei zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu verstehen.

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Zug um Zug (Recht)

Ein Leistungsaustausch Zug um Zug bedeutet im deutschen Schuldrecht, dass der eine Teil nur dann zu leisten hat, wenn auch der andere Teil zur gleichen Zeit leisten kann, BGB.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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