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Kündigung und Wirksamkeit (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Kündigung und Wirksamkeit (Recht)

Kündigung vs. Wirksamkeit (Recht)

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat. Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

Ähnlichkeiten zwischen Kündigung und Wirksamkeit (Recht)

Kündigung und Wirksamkeit (Recht) haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Willenserklärung.

Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

Kündigung und Willenserklärung · Willenserklärung und Wirksamkeit (Recht) · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Kündigung und Wirksamkeit (Recht)

Kündigung verfügt über 27 Beziehungen, während Wirksamkeit (Recht) hat 28. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 1.82% = 1 / (27 + 28).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Kündigung und Wirksamkeit (Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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