Inhaltsverzeichnis
64 Beziehungen: Aktivgeschäft, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Ausfallkredithöhe, Bankensystem, Bankgeschäft, Bankverbindung, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebsgröße, Bookrunner, Covenants, Cross-Default-Klausel, Default-Klausel, DZ Bank, Fallrecht, Genossenschaftsbank, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaftsvertrag, Granularität (Kredit), Großkredit, Großunternehmen, Internationaler Kreditverkehr, Klausel (Recht), Klumpenrisiko, Konsortialbank, Konsortialgeschäft, Konsortium, Kredit, Kreditentscheidung, Kreditgeber, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditportfolio, Kreditrisiko, Kreditsachbearbeitung, Kreditvertrag, Kreditwesengesetz, Kreditzusage, Kundenerwartung, Landesbank, Loan Market Association, Marge, Millionenkredit, Multinationales Unternehmen, Negativerklärung, Parallelkredit, Pari-passu-Klausel, Parteifähigkeit, Pflichtverletzung, Primus inter pares, ... Erweitern Sie Index (14 mehr) »
- Kreditgeschäft
Aktivgeschäft
Unter Aktivgeschäft versteht man im Bankwesen sämtliche Bankgeschäfte, die sich auf der Aktivseite der Bankbilanz und „unter dem Bilanzstrich“ niederschlagen.
Sehen Konsortialkredit und Aktivgeschäft
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (so genannter allgemeiner Bankvertrag).
Sehen Konsortialkredit und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
Ausfallkredithöhe
Die Ausfallkredithöhe (oder das Ausfallvolumen; Abkürzung EaD von) ist im Bankwesen ein bankenaufsichtsrechtlicher Risikoparameter zur Messung der Kreditrisiken.
Sehen Konsortialkredit und Ausfallkredithöhe
Bankensystem
Das Bankensystem (oder Bankwesen) ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.
Sehen Konsortialkredit und Bankensystem
Bankgeschäft
Bankgeschäfte sind im Bankwesen Deutschlands die in Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören.
Sehen Konsortialkredit und Bankgeschäft
Bankverbindung
Unter Bankverbindung versteht man in der Wirtschaft und im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers oder eines Zahlungspflichtigen.
Sehen Konsortialkredit und Bankverbindung
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Konsortialkredit und Bürgerliches Gesetzbuch
Betriebsgröße
Unter Betriebsgröße versteht man eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die Größe eines einzelnen Unternehmens zu Vergleichszwecken wiedergeben soll.
Sehen Konsortialkredit und Betriebsgröße
Bookrunner
Der Bookrunner ist ein Kreditinstitut, das im Rahmen eines Bankenkonsortiums als Konsortialführer fungiert und dabei für die Zuteilung und Platzierung einer Emission verantwortlich ist.
Sehen Konsortialkredit und Bookrunner
Covenants
Covenants (kein Pluraletantum; auch der Gebrauch im Singular als „Covenant“ ist möglich) sind im Finanzwesen der Anglizismus für Kredit- und Anleihebedingungen des Gläubigers, die der Schuldner erfüllen muss.
Sehen Konsortialkredit und Covenants
Cross-Default-Klausel
Die Cross-Default-Klausel ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Kreditverträgen oder Anleihebedingungen, wonach eine Vertragsstörung bereits eintreten soll, wenn der Schuldner im Verhältnis zu anderen Gläubigern vertragsbrüchig wird, ohne dass der die Klausel beinhaltende Vertrag verletzt worden ist.
Sehen Konsortialkredit und Cross-Default-Klausel
Default-Klausel
Die Default-Klausel („Leistungsstörung, Verzug“) ist eine Klausel in internationalen Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, wonach der Gläubiger das Recht eingeräumt bekommt, den Anleihe- oder Kreditbetrag sofort fällig stellen zu dürfen, sobald beim Schuldner bestimmte Verzugsgründe vorliegen.
Sehen Konsortialkredit und Default-Klausel
DZ Bank
Die DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (Eigenschreibweise DZ BANK) mit Sitz in Frankfurt am Main ist innerhalb des genossenschaftlichen Finanzsektors als Zentralinstitut für alle rund 800 deutschen Kreditgenossenschaften zuständig.
Sehen Konsortialkredit und DZ Bank
Fallrecht
Fallrecht ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Rechtsquelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik).
Sehen Konsortialkredit und Fallrecht
Genossenschaftsbank
Logo der Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland Altes Logo der Raiffeisengenossenschaften Historisches Nasenschild einer Raiffeisenbank Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer Genossenschaft oder Aktiengesellschaft geführt werden und einer genossenschaftlichen Bankengruppe angehören.
Sehen Konsortialkredit und Genossenschaftsbank
Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).
Sehen Konsortialkredit und Geschäftsbesorgungsvertrag
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
Sehen Konsortialkredit und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.
Sehen Konsortialkredit und Gesellschaftsvertrag
Granularität (Kredit)
Unter Granularität (übersetzt etwa mit „Körnigkeit“) versteht man im Bankwesen die mehr oder weniger große Streuung des Kreditrisikos nach der Kredithöhe.
Sehen Konsortialkredit und Granularität (Kredit)
Großkredit
Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen einen Kredit, den ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und dessen Höhe eine beachtliche Größenordnung erreicht.
Sehen Konsortialkredit und Großkredit
Großunternehmen
Großunternehmen (auch Großbetrieb) ist die Bezeichnung für Unternehmen, die bestimmte Betriebsgrößen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder Geschäftsvolumen überschreiten.
Sehen Konsortialkredit und Großunternehmen
Internationaler Kreditverkehr
Als internationalen Kreditverkehr bezeichnet man das grenzüberschreitende Kreditangebot und die grenzüberschreitende Kreditnachfrage nach Krediten und Kreditderivaten.
Sehen Konsortialkredit und Internationaler Kreditverkehr
Klausel (Recht)
Klauseln sind einzelne Bestimmungen eines Regelwerks, insbesondere eines Vertrages (Vertragsklausel).
Sehen Konsortialkredit und Klausel (Recht)
Klumpenrisiko
Mit Klumpenrisiken bezeichnet man im Bankwesen die kumulative Häufung von Ausfallrisiken in einem Kreditportfolio mit ähnlich hohen oder identisch hohen Korrelationswerten bei Kreditnehmern, Fremdwährungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen, wodurch die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts erreicht oder überschritten werden kann.
Sehen Konsortialkredit und Klumpenrisiko
Konsortialbank
Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, das als Mitglied eines Bankenkonsortiums fungiert und im Rahmen dieses Konsortiums mit der Durchführung eines bestimmten Bankgeschäfts betraut wurde.
Sehen Konsortialkredit und Konsortialbank
Konsortialgeschäft
Das Konsortialgeschäft ist ein Bankgeschäft eines Kreditinstituts, das dieses nicht alleine, sondern im Rahmen eines Konsortiums für seine Bankkunden durchführt.
Sehen Konsortialkredit und Konsortialgeschäft
Konsortium
Ein Konsortium (von; seltener auch Syndikat genannt, von französisch syndicat) ist ein Unternehmenszusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zur zeitlich begrenzten Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks.
Sehen Konsortialkredit und Konsortium
Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
Sehen Konsortialkredit und Kredit
Kreditentscheidung
Kreditentscheidung ist im Bankwesen eine Entscheidung über die Gewährung, Prolongation oder Ablehnung eines Kredits.
Sehen Konsortialkredit und Kreditentscheidung
Kreditgeber
Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.
Sehen Konsortialkredit und Kreditgeber
Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
Sehen Konsortialkredit und Kreditinstitut
Kreditnehmer
Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).
Sehen Konsortialkredit und Kreditnehmer
Kreditportfolio
Ein Kreditportfolio ist im Bankwesen ein Portfolio, welches das gesamte Kreditgeschäft innerhalb des Geschäftsvolumens beinhaltet.
Sehen Konsortialkredit und Kreditportfolio
Kreditrisiko
Kreditrisiko (oder Adressrisiko, Adressenausfallrisiko oder Ausfallrisiko) ist ein im Finanz- und Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will.
Sehen Konsortialkredit und Kreditrisiko
Kreditsachbearbeitung
Kreditsachbearbeitung (oder Kreditbearbeitung) ist insbesondere in der Aufbauorganisation des Bank-, Bausparkassen- und Versicherungswesens eine Abteilung, die das Kreditservicing im Kreditgeschäft durchführt.
Sehen Konsortialkredit und Kreditsachbearbeitung
Kreditvertrag
Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits.
Sehen Konsortialkredit und Kreditvertrag
Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.
Sehen Konsortialkredit und Kreditwesengesetz
Kreditzusage
Kreditzusage ist im Bankwesen eine rechtsverbindliche Zusage durch das kreditgebende Kreditinstitut, Kredite unter bestimmten, vorab festgelegten Kreditbedingungen dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen.
Sehen Konsortialkredit und Kreditzusage
Kundenerwartung
Als Kundenerwartung werden im Marketing die – teilweise subjektiven und unterschiedlichen – Erwartungen verstanden, die Kunden gegenüber angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie gegenüber den Verkäufern hegen.
Sehen Konsortialkredit und Kundenerwartung
Landesbank
Landesbanken sind in Deutschland Kreditinstitute, die für einzelne Bundesländer Bankgeschäfte ausführen und das Land bei der Wirtschaftsförderung unterstützen.
Sehen Konsortialkredit und Landesbank
Loan Market Association
Die Loan Market Association (LMA) ist ein in London gegründeter und dort sitzender Interessenverband in Form einer Nichtregierungsorganisation, dessen Betriebszweck in der Erstellung und Vereinheitlichung von Klauseln und Muster-Vertragsdokumentationen für das Bank- und Finanzwesen besteht.
Sehen Konsortialkredit und Loan Market Association
Marge
Die Marge (aus) ist in der Wirtschaft die Bezeichnung für Gewinnspannen aller Art.
Sehen Konsortialkredit und Marge
Millionenkredit
Unter Millionenkredit versteht man im Bankwesen Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, deren Kreditvolumen eine Million Euro oder mehr beträgt.
Sehen Konsortialkredit und Millionenkredit
Multinationales Unternehmen
Ein multinationales Unternehmen (MNU;, MNE oder multinational corporation, MNC; auch transnationales Unternehmen (englisch TNC) genannt) ist ein – auf direktinvestiver Basis – grenzüberschreitend tätiges Unternehmen.
Sehen Konsortialkredit und Multinationales Unternehmen
Negativerklärung
Die Negativerklärung oder Negativklausel ist eine in unbesicherten Kreditverträgen oder in Anleihebedingungen enthaltene Zusicherung des Schuldners in Form einer Klausel, dass er künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen wird oder gleichzeitig den von der Erklärung begünstigten Gläubigern gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.
Sehen Konsortialkredit und Negativerklärung
Parallelkredit
Parallelkredite sind im Bankwesen Kredite, bei denen mindestens zwei rechtlich voneinander unabhängige Kreditverträge mit einem Kreditnehmer für denselben Verwendungszweck geschlossen werden.
Sehen Konsortialkredit und Parallelkredit
Pari-passu-Klausel
Die Pari-passu-Klausel („im gleichen Schritt“; Gleichrangerklärung) ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, die auf den Gleichrang gegenwärtiger und künftiger unbesicherter Forderungen gegen einen Schuldner abzielt.
Sehen Konsortialkredit und Pari-passu-Klausel
Parteifähigkeit
Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein.
Sehen Konsortialkredit und Parteifähigkeit
Pflichtverletzung
Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt.
Sehen Konsortialkredit und Pflichtverletzung
Primus inter pares
Ein primus inter pares (lateinisch für „Erster unter Gleichen“, weiblich prima inter pares) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt.
Sehen Konsortialkredit und Primus inter pares
Raiffeisen
Logo der Raiffeisengenossenschaften Altes Logo der Raiffeisenbanken Werbeschild für Raiffeisen an einem Haus in Bad Füssing Raiffeisen ist der Marken- bzw.
Sehen Konsortialkredit und Raiffeisen
Rechtsfähigkeit (Deutschland)
Rechtsfähigkeit ist in der Rechtswissenschaft die Rechtssubjekten kraft Gesetzes verliehene Befugnis, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Sehen Konsortialkredit und Rechtsfähigkeit (Deutschland)
Rechtsinhaber
Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.
Sehen Konsortialkredit und Rechtsinhaber
Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
Sehen Konsortialkredit und Rechtsverhältnis
Rechtswahl
Die Rechtswahl bei Verträgen mit Auslandsbezug ist die Möglichkeit, unter mehreren Rechtsordnungen das für den Vertrag ganz oder teilweise anzuwendende Recht zu bestimmen.
Sehen Konsortialkredit und Rechtswahl
Risikodiversifizierung
Um Risikodiversifizierung (auch Risikodiversifikation) handelt es sich in der Betriebswirtschaftslehre und in der Risikobewältigung, wenn ein einheitliches Gesamtrisiko in mehrere, möglichst nicht positiv miteinander korrelierende Einzelrisiken aufgespalten wird und hierdurch eine breite Streuung der Einzelrisiken entsteht.
Sehen Konsortialkredit und Risikodiversifizierung
Risikotragfähigkeit
Bei Risikotragfähigkeit (auch Netto-Risikotragfähigkeit genannt) verfügt ein Unternehmen als Risikoträger, vor allem im Bank- und Versicherungswesen, über so viel Eigenkapital, dass die aus Unternehmensrisiken resultierenden möglichen Verluste aufgefangen und der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Sehen Konsortialkredit und Risikotragfähigkeit
Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
Sehen Konsortialkredit und Satzung (Privatrecht)
Sparkasse
Geschäftsgebiete der Sparkassen und Sparkassenverbände in Deutschland (Mai 2023) Sparkassen sind Kreditinstitute, deren Kerngeschäft insbesondere darin besteht, den Spargedanken breiter Bevölkerungsschichten zu fördern, den Mittelstand durch Kreditvergabe bei der Finanzierung zu unterstützen, Wohnbauförderung durch Immobilienfinanzierungen zu betreiben, den Zahlungsverkehr durchzuführen und ihren kommunalen Träger durch Kommunalkredite zu unterstützen.
Sehen Konsortialkredit und Sparkasse
Sparkassengesetz
Ein Sparkassengesetz ist im Kreditwesen ein Gesetz im Landesrecht, das sich mit der Marktregulierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen befasst.
Sehen Konsortialkredit und Sparkassengesetz
Underwriter (Kreditwesen)
Der Underwriter geht im Bankwesen bei Konsortialkrediten oder Wertpapieremissionen als Konsortialführer die Verpflichtung ein, einen bestimmten Kreditbetrag vollständig zu gewähren oder ein bestimmtes Platzierungsvolumen vollständig zu übernehmen, unabhängig davon, ob und inwieweit sich Konsortialbanken am Konsortium beteiligen werden oder die Emission auf dem Primärmarkt vollständig platziert werden kann.
Sehen Konsortialkredit und Underwriter (Kreditwesen)
Verbund (Kooperation)
Als Verbund bezeichnet man im weiteren Sinne sämtliche Kooperationen zwischen Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen, die gemeinsame Interessen oder Ziele verfolgen.
Sehen Konsortialkredit und Verbund (Kooperation)
Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist ein normativ-unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Gläubiger aus einem Dauerschuldverhältnis (etwa Kreditvertrag, Miete) eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber seinem Schuldner ermöglichen soll, weil wegen der Bonitätssituation des Schuldners die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen ist oder künftig gefährdet wird.
Sehen Konsortialkredit und Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Zinssatz
Abzinsung (Beispielhafte Übersicht) Der Zinssatz (auch Zinsfuß) ist in der Wirtschaft der in Prozent ausgedrückte Preis für Geld oder Kapital (bei zinsgebundenen Finanzprodukten wie Krediten oder Kapitalanlagen), ausgedrückt als Prozentangabe des Zinses.
Sehen Konsortialkredit und Zinssatz
Siehe auch
Kreditgeschäft
- Akkreditiv
- Beleihungsauslauf
- Bodmerei
- Covenants
- Credit Enhancement
- Gharar
- Gläubiger
- Gutschrift
- Idschara
- Islamisches Bankwesen
- Konsolidierung (Finanzwesen)
- Konsortialkredit
- Kontokorrentkredit
- Kredit
- Kreditereignis
- Kreditklemme
- Kreditlinie
- Kredittheorie
- Kreditvermittlung
- Kurzzeitkredit
- Lieferantenkredit
- Nachrangiges Darlehen
- Notleidender Kredit
- Panik von 1792
- Peer-to-Peer-Kredit
- Ratenkredit
- Rating
- Realsicherheit
- Rembourskredit
- Säumniszuschlag
- Schulden
- Schuldendienstdeckungsgrad
- Schuldnerverzug
- Sicherheitenbewertung
- Strukturierte Kreditorreferenz
- Zahlungsbedingung
Auch bekannt als Konsortialdarlehen, Metakredit, Syndikatskredit, Syndizierter Kredit.